Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (ELER) des Landes Sachsen-Anhalt 2014-2020 (Version 1.4).
Kurzbeschreibung
Laufende Kosten (Betriebskosten zum Betreiben der LAG) und die Kosten für die Sensibilisierung im Zusammenhang mit lokalen Entwicklungsstrategien.
Förderziel
Die Maßnahme trägt hauptsächlich zu den Zielen des Schwerpunktbereichs 6b (lokale Entwicklung) bei. Die Verwirklichung der Lokalen Entwicklungsstrategien dient unter Ausschöpfung des endogenen Potenzials und der damit zusammenhängenden höheren Mitwirkung der lokalen Bevölkerung einer bottom-up-geprägten lokalen Entwicklung.
Fördergegenstände
Information, Kommunikation, Beteiligung, Management, Verwaltung, Monitoring, Evaluierung, Umsetzung integrierter, territorialer Ansätze
Zuwendungsempfänger
Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts wie bspw. Gemeinden und Gemeindeverbände einschl. Zweckverbände, Zusammenschlüsse der lokalen, regionalen Akteure mit eigener Rechtspersönlichkeit.
Förderfähige Gebietskulisse
Ländliches Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt, jedoch nur innerhalb der LAG-Grenzen. (Nähere Informationen hierzu erhalten Sie unter der Rubrik "Raumbezogener Ansatz".)
Weitere Informationen können dem Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums Sachsen-Anhalt ab Seite 153 entnommen werden.
Art der Unterstützung
Vorhabenförderung, nicht rückzahlbare Unterstützung.
Beschreibung
Laufende Kosten (Betriebskosten zum Betreiben der LAG) und die Kosten für die Sensibilisierung im Zusammenhang mit lokalen Entwicklungsstrategien.
Förderfähige Kosten:
- Kosten im Zusammenhang mit der Verwaltung der Umsetzung der Strategie, bestehend aus Betriebskosten, Personalkosten, Schulungskosten, Kosten der Öffentlichkeitsarbeit, finanzielle Kosten, Kosten für die Sensibilisierung für die im Regionalen Entwicklungskonzept begründete Entwicklungsstrategie und für die Organisation von Netzwerkaktivitäten sowie Kosten im Zusammenhang mit dem Monitoring und Bewertung der Umsetzung des Regionalen Entwicklungskonzepts, wie in Art. 34 (3g) VO (EU) 1305/2013 aufgeführt.
- Unterstützung für die lokale Entwicklung beinhaltet die Betriebskosten und Kosten für die Sensibilisierung für die Strategie für die lokale Entwicklung bis zum Höchstsatz von 25% der im Rahmen dieser Strategie anfallenden öff. Gesamtausgaben.
Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen
- Im Rahmen eines öffentlichen Wettbewerbes muss die Zulassung der lokalen Entwicklungsstrategie und damit der LAG erfolgt sein.
- Das Regionalmanagement muss von Stellen außerhalb der öffentlichen Verwaltung wahrgenommen werden, über die entsprechenden Kompetenzen und Fähigkeiten verfügen sowie nachweislich ausreichende personelle Ressourcen zur ausschließlichen Unterstützung der jeweiligen LAG vorhalten.
Auswahlverfahren
Siehe "Projektauswahlkriterien".
Projektauswahlkriterien
Ausschreibung entsprechend rechtlicher Vorgaben.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 01.03.2019
Ende der Maßnahme: 31.12.2023
Sonstiges
(Anwendbare) Beträge und Fördersätze:
- Bis zu 100 v. H. der förderfähigen Ausgaben.