Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (ELER) des Landes Sachsen-Anhalt 2014-2020 (Version 1.4).
Kurzbeschreibung
Vorbereitung beziehungsweise Anbahnung von Kooperationen (gebietsübergreifend oder transnational).
Förderziel
Die Maßnahme trägt hauptsächlich zu den Zielen des Schwerpunktbereichs 6b (lokale Entwicklung) bei. Die Verwirklichung der Lokalen Entwicklungsstrategien dient unter Ausschöpfung des endogenen Potenzials und der damit zusammenhängenden höheren Mitwirkung der lokalen Bevölkerung einer bottom-up-geprägten lokalen Entwicklung.
Fördergegenstände
Management, Verwaltung, Umsetzung integrierter, territorialer Ansätze, Vernetzung, Kooperation
Zuwendungsempfänger
Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts wie bspw. Gemeinden und Gemeindeverbände einschl. Zweckverbände, Zusammenschlüsse der lokalen, regionalen Akteure mit eigener Rechtspersönlichkeit sowie Private (natürliche Personen).
Förderfähige Gebietskulisse
Ländliches Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt, jedoch nur innerhalb der LAG-Grenzen. (Nähere Informationen hierzu erhalten Sie unter der Rubrik "Raumbezogener Ansatz".)
Weitere Informationen können dem Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums Sachsen-Anhalt ab Seite 153 entnommen werden.
Art der Unterstützung
Vorhabenförderung, nicht rückzahlbare Unterstützung.
Beschreibung
Vorbereitung/Anbahnung von Kooperationen (gebietsübergreifend, transnational).
Förderfähige Kosten:
Kosten für die Anbahnung gebietsübergreifender bzw. transnationaler Kooperation.
Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen
Im Rahmen eines öffentlichen Wettbewerbes muss die Zulassung der lokalen Entwicklungsstrategie und damit der LAG erfolgt sein.
Auswahlverfahren
Siehe "Projektauswahlkriterien".
Projektauswahlkriterien
- LAG-Beschluss.
- Bewertungsbögen mit an der lokalen Entwicklungsstrategie ausgerichteten und gewichteten Vorhabenauswahlkriterien der LAG.
(Das in der lokalen Entwicklungsstrategie festgelegte System der Vorhabenauswahl ist nach Auswahl der LAG und ihrer lokalen Entwicklungsstrategie bindend.) - Vorhaben dienen der Umsetzung der lokalen Strategie.
- Transparenz der Entscheidungsabläufe/-ergebnisse:
Die Auswahl der Vorhaben durch die LAG basiert auf einer dokumentierten Bewertung, die die Stichhaltigkeit und Fairness der Entscheidung in Bezug auf konsistente und relevante Kriterien zeigt. Das Auswahlverfahren muss öffentlich zugänglich gemacht werden - z. B. durch Veröffentlichung der Protokolle der Vorhabenauswahlsitzungen.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 01.03.2019
Ende der Maßnahme: 31.12.2023
Sonstiges
(Anwendbare) Beträge und Fördersätze:
- Bis zu 100 v. H. der förderfähigen Ausgaben.