Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (ELER) des Landes Sachsen-Anhalt 2014-2020 (Version 1.4).
Kurzbeschreibung
Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategien durch lokale Vorhaben.
Förderziel
Die Maßnahme trägt hauptsächlich zu den Zielen des Schwerpunktbereichs 6b (lokale Entwicklung) bei. Die Verwirklichung der Lokalen Entwicklungsstrategien dient unter Ausschöpfung des endogenen Potenzials und der damit zusammenhängenden höheren Mitwirkung der lokalen Bevölkerung einer bottom-up-geprägten lokalen Entwicklung.
Fördergegenstände
Umsetzung integrierter, territorialer Ansätze
Zuwendungsempfänger
a. Entsprechend den Festlegungen zur jeweiligen Maßnahme des EPLR und zu
Handlungsfeldern des ESF-OP und EFRE-OP.
b. Lokale Interessenvertreter.
Förderfähige Gebietskulisse
Ländliches Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt, jedoch nur innerhalb der LAG-Grenzen. (Nähere Informationen hierzu erhalten Sie unter der Rubrik "Raumbezogener Ansatz".)
Weitere Informationen können dem Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums Sachsen-Anhalt ab Seite 153 entnommen werden.
Art der Unterstützung
Vorhabenförderung, nicht rückzahlbare Unterstützung.
Beschreibung
Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategien durch lokale Vorhaben.
Förderfähige Kosten:
a. Entsprechend den Festlegungen zur jeweiligen Maßnahme des EPLR und zu
Handlungsfeldern des ESF-OP und EFRE-OP.
b. Kosten der Umsetzung von Vorhaben, die dem Mehrwert von LEADER und
somit spezifischen Anspruchsberechtigungen entsprechen wie z. B. kleinere
Vorhaben, komplexe integrierte Vorhaben, vernetzte Vorhaben, innovative/
experimentelle Vorhaben oder gebietsbasierte Vorhaben.
Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen
Im Rahmen eines öffentlichen Wettbewerbes muss die Zulassung der lokalen Entwicklungsstrategie und damit der LAG erfolgt sein. Die Vorhaben müssen der Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie dienen.
a. Entsprechend den Festlegungen zur jeweiligen Maßnahme des EPLR und zu den
Handlungsfeldern des ESF-OP und EFRE-OP.
b. CLLD-/LEADER-Vorhaben entsprechen dem Mehrwert von LEADER und somit
spezifischen Anspruchsberechtigungen wie z. B. kleinere Vorhaben, komplexe
integrierte Vorhaben, vernetzte Vorhaben, innovative/experimentelle Vorhaben
oder gebietsbasierte Vorhaben.
Investitionen, von denen negative Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten sind, werden vor Zusage von ELER-Mitteln einer Bewertung der zu erwartenden Umweltauswirkungen nach geltendem Recht unterzogen.
Auswahlverfahren
Siehe "Projektauswahlverfahren".
Projektauswahlkriterien
- LAG-Beschluss.
- Bewertungsbögen mit an der lokalen Entwicklungsstrategie ausgerichteten und gewichteten Vorhabenauswahlkriterien und Prioritätenlisten der LAG.
(Das in der Lokalen Entwicklungsstrategie festgelegte System der Vorhabenauswahl ist nach Auswahl der LAG und ihrer Lokalen Entwicklungsstrategie bindend.) - Transparenz der Entscheidungsabläufe/-ergebnisse:
Die Auswahl der Vorhaben durch die LAG basiert auf einer dokumentierten Bewertung, die die Stichhaltigkeit und Fairness der Entscheidung in Bezug auf konsistente und relevante Kriterien zeigt. Das Auswahlverfahren muss öffentlich zugänglich gemacht werden, z. B. durch Veröffentlichung der maßgeblichen Bewertungsgrundlagen (Bewertungsbögen) sowie der Bewertungsergebnisse (jährliche Prioritätenlisten der LAG).
Laufzeit
Start der Maßnahme: 01.03.2019
Ende der Maßnahme: 31.12.2023
Sonstiges
(Anwendbare) Beträge und Fördersätze:
a. Entsprechend der Förderintensität zur jeweiligen Maßnahme des EPLR, auf
deren Grundlage die Förderung erfolgt. Bei ESF- und EFRE-Vorhaben
entsprechend der Förderintensität in den ESF-OP und EFRE-OP.
b. Bis zu 100 v. H. der förderfähigen Ausgaben.