Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (ELER) des Landes Sachsen-Anhalt 2014-2020 (Version 1.4).
Kurzbeschreibung
Förderung der Vorbereitung und Umsetzung einer Lokalen Entwicklungsstrategie.
Förderziel
Die Maßnahme trägt hauptsächlich zu den Zielen des Schwerpunktbereichs 6b (lokale Entwicklung) bei. Die Verwirklichung der Lokalen Entwicklungsstrategien dient unter Ausschöpfung des endogenen Potenzials und der damit zusammenhängenden höheren Mitwirkung der lokalen Bevölkerung einer bottom-up-geprägten lokalen Entwicklung.
Fördergegenstände
Daten-, Informationsgrundlagen, Information, Kommunikation, Beteiligung, Management, Verwaltung, Strategieentwicklung, Konzept-, Teilkonzepterstellung, Umsetzung integrierter, territorialer Ansätze, Vernetzung, Kooperation
Zuwendungsempfänger
Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts wie bspw. Gemeinden und Gemeindeverbände einschl. Zweckverbände, Zusammenschlüsse der lokalen, regionalen Akteure mit eigener Rechtspersönlichkeit sowie Private (natürliche Personen).
Förderfähige Gebietskulisse
Ländliches Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt, jeodch nur innerhalb der LAG-Grenzen. Weitere Informationen können dem Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums Sachsen-Anhalt ab Seite 155 entnommen werden.
Art der Unterstützung
Nicht rückzahlbare Unterstützung.
Beschreibung
Gegenstand der Förderung ist die vorbereitende Unterstützung für den Kapazitätsaufbau, Schulung und Vernetzung im Hinblick auf die Vorbereitung und Umsetzung einer lokalen Entwicklungsstrategie.
Förderfähige Kosten:
- Kosten für Schulungsaktivitäten lokaler Interessensvertreter.
- Studien über das LEADER-Gebiet (einschl. Machbarkeitsstudien für Vorhaben, die im Regionalen Entwicklungskonzept vorgesehen sind).
- Kosten im Zusammenhang mit der Ausarbeitung des Regionalen Entwicklungskonzepts, einschließlich Beratungskosten und Kosten für Öffentlichkeitsarbeit in Vorbereitung der Strategie.
- Verwaltungskosten (Betriebs- und Personalkosten) für eine Struktur (LAG) während der Vorbereitungsphase.
Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen
- Die Vorhaben müssen zu den für die Umsetzung für LEADER identifizierten Schwerpunktbereichen beitragen.
- Die Vorhaben müssen den im Wettbewerbsaufruf enthaltenen Schwerpunkten entsprechen.
Auswahlverfahren
Siehe "Projektauswahlkriterien".
Projektauswahlkriterien
- Vorliegen von Interessensbekundungen.
- Vorhaben basieren auf dem Wettbewerbsaufruf des Landes.
Laufzeit
Maßnahme wird aktuell nicht umgesetzt.
Sonstiges
(Anwendbare) Beträge und Fördersätze:
- Bis zu 100 v. H. der förderfähigen Ausgaben.