Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (ELER) des Landes Sachsen-Anhalt 2014-2020 (Version 1.4).
Kurzbeschreibung
Ausarbeitung von Waldbewirtschaftungsplänen als Grundlage für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung und die besitzübergreifende Zusammenarbeit.
Förderziel
Die Maßnahme trägt hauptsächlich zur Stärkung der Verbindungen zwischen Landwirtschaft, Nahrungsmittelerzeugung und Forstwirtschaft sowie Forschung und Innovation (Schwerpunktbereich 1b) bei. Kernziel ist die Zusammenarbeit von Akteuren aus Wirtschaft und Wissenschaft sowie weiterer Partner zur Entwicklung und Umsetzung innovativer Problemlösungen.
Fördergegenstände
Strategieentwicklung, Konzept-, Teilkonzepterstellung
Zuwendungsempfänger
- Private und öffentliche Waldbesitzer.
- Anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse.
- Weitere Gemeinschaften privater Waldbesitzer.
Förderfähige Gebietskulisse
Gesamtes Programmgebiet des Landes Sachsen-Anhalt. Weitere Informationen können dem Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums Sachsen-Anhalt ab Seite 153 entnommen werden.
Art der Unterstützung
Zuschuss für Vorhabenförderung; Erstattung förderfähiger Kosten, die tatsächlich entstanden sind und gezahlt wurden (nicht rückzahlbare Unterstützung).
Beschreibung
Zur Entwicklung ländlicher Gebiete soll sich die Förderung auf eine begrenzte Zahl von Kernprioritäten konzentrieren – ausgerichtet auf Wissensvermittlung und Innovation. Für Sachsen-Anhalt soll die Möglichkeit geschaffen werden, eine Vielzahl von Kooperationspartnern auf verschiedenen Ebenen mit sehr unterschiedlichen Zielen zu fördern. Für die Beteiligten soll sich die Wettbewerbsfähigkeit, Ressourceneffizienz und Umweltleistung verbessern und zur Nachhaltigkeit der ländlichen Entwicklung beitragen. Innovation kann ein neues Produkt, ein Verfahren, eine Dienstleistung oder Produktion sein.
Die Ziele der EIP werden durch die Unterstützung von operationellen Gruppen (OG) umgesetzt und fördern die Innovation in der Land- und Forstwirtschaft. Insbesondere soll eine schnellere und stärkere Überleitung wissenschaftlicher Erkenntnisse in land- und forstwirtschaftliche Unternehmen realisiert werden. Dies soll zu einer Stärkung der Verbindung von Land- und Forstwirtschaft, Forschung und Innovation führen.
Konkret wird sich an folgenden Leitthemen orientiert:
- Die Verbesserung des Boden- und Wassermanagements/der Ressourceneffizienz.
- Die Erhaltung der biologischen Vielfalt und Stärkung der Ökosysteme.
- Eine bessere Integration der Erzeuger in die Lebensmittelkette.
- Die Entwicklung einer nachhaltigen und von der Gesellschaft akzeptierten landwirtschaftlichen Nutztierhaltung.
- Förderung einer leistungsfähigen nachhaltigen Forstwirtschaft bei Erfüllung spezifischer Waldfunktionen und Integration des Holzangebotes aus dem Privatwald in die Holz be- und verarbeitende Industrie.
- Anpassung an die Folgen des Klimawandels durch gezielte Maßnahmen und Verbesserung von Bewirtschaftungsmethoden sowie Überwindung von Strukturhemmnissen.
Die Teilmaßnahme unterstützt die Ausarbeitung von Waldbewirtschaftungsplänen als Grundlage für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung und die besitzübergreifende Zusammenarbeit.
Förderfähige Kosten:
Die Kosten zur Erstellung eines Waldbewirtschaftungsplans umfassen sowohl Personal-, als auch Sachkosten:
- Beschaffung von Kartenmaterial des Planungsgebietes (u. a. Forstkarten vergangener Forsteinrichtungen).
- Beschaffung von Unterlagen aus dem Liegenschaftskataster zur Erstellung eines Flächenwerkes.
- Kosten für die Aufnahme des aktuellen Waldzustandes und der Planung für die Zukunft.
- Kosten für die Erstellung neuen Kartenmaterials.
- Kosten für die Erstellung des Textteils des Waldbewirtschaftungsplans (Forsteinrichtungswerk).
- Fahrtkosten.
- Sachkosten für Inventur- und Datenverarbeitungstechnik.
Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen
- Vorhaben hält die Vorgaben der Gebietskulisse ein.
- Planung betrifft mindestens zwei Einrichtungen.
- Aus der Vorhabenbeschreibung geht hervor, dass der Waldbewirtschaftungsplan entsprechend der vom MLU vorgegebenen Leitlinien erarbeitet wird.
Auswahlverfahren
Siehe "Projektauswahlkriterien".
Projektauswahlkriterien
Die Antragstellung erfolgt zu festgelegten Stichtagen. Gemäß Artikel 49 der VO 1305/2014 legt die Verwaltungsbehörde nach Anhörung des Begleitausschusses Auswahlkriterien für Vorhaben fest. Die Vorhaben werden an Hand der festgelegten Auswahlkriterien mittels eines Punktesystems zentral bewertet. Vorhaben, die besonders umweltfreundlich sind, werden hierbei bevorzugt.
Die Anträge, die bis zum Stichtag eingegangen sind, werden gemäß der Gesamtpunktzahl in eine Rangfolge gebracht. Die Summe aller Punkte je Vorhaben entscheidet über die Rangfolge. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel können die Anträge bewilligt werden, die den zuvor festgelegten Schwellenwert (Mindestpunktwert) erreichen.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 01.08.2019
Ende der Maßnahme: 31.12.2023
Sonstiges
(Anwendbare) Beträge und Fördersätze:
- Beträge: keine Obergrenze.
- Höhe der Förderung: 80%.