Kommunen und zivilgesellschaftliche Akteure wurden aus dem Zuwendungsempfängerkreis gestrichen.

EIP "Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit" - Innovationsprojekte im Rahmen der EIP "Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit"

ELER

Sachsen-Anhalt

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (ELER) des Landes Sachsen-Anhalt 2014-2020 (Version 1.4).

Kurzbeschreibung

Vorhaben, die die Entwicklung neuer Erzeugnisse, Verfahren, Prozesse und Technologien in der Land- und Ernährungswirtschaft beinhalten.

Förderziel

Die Maßnahme trägt hauptsächlich zur Stärkung der Verbindungen zwischen Landwirtschaft, Nahrungsmittelerzeugung und Forstwirtschaft sowie Forschung und Innovation (Schwerpunktbereich 1b) bei. Kernziel ist die Zusammenarbeit von Akteuren aus Wirtschaft und Wissenschaft sowie weiterer Partner zur Entwicklung und Umsetzung innovativer Problemlösungen.

Fördergegenstände

Demonstrations-, Modell- und Pilotvorhaben

Zuwendungsempfänger

Operationelle Gruppen (OG) in Form von:

  • Juristischen Personen.
  • Personengesellschaften (ausgenommen Gebietskörperschaften).
  • Zusammenschlüsse im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung von:
    • Juristischen Personen.
    • Personengesellschaften (ausgenommen Gebietskörperschaften).
    • Natürlichen Personen oder natürlichen Personen.

 

Die Beihilfe kann der OG aber auch Einzelakteuren gewährt werden, sofern sie Mitglied der OG sind.

Förderfähige Gebietskulisse

Gesamtes Programmgebiet des Landes Sachsen-Anhalt. Weitere Informationen können dem Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums ab Seite 153 entnommen werden.

Art der Unterstützung

Zuschuss für Vorhabenförderung als Erstattung förderfähiger Kosten, die tatsächlich entstanden und gezahlt wurden (nicht rückzahlbare Unterstützung).

Beschreibung

Zur Entwicklung ländlicher Gebiete soll sich die Förderung auf eine begrenzte Zahl von Kernprioritäten konzentrieren – ausgerichtet auf Wissensvermittlung und Innovation. Für Sachsen-Anhalt soll die Möglichkeit geschaffen werden, eine Vielzahl von Kooperationspartnern auf verschiedenen Ebenen mit sehr unterschiedlichen Zielen zu fördern. Für die Beteiligten soll sich die Wettbewerbsfähigkeit, Ressourceneffizienz und Umweltleistung verbessern und zur Nachhaltigkeit der ländlichen Entwicklung beitragen. Innovation kann ein neues Produkt, ein Verfahren, eine Dienstleistung oder Produktion sein.

 

Die Ziele der EIP werden durch die Unterstützung von OG umgesetzt und fördern die Innovation in der Land- und Forstwirtschaft. Insbesondere soll eine schnellere und stärkere Überleitung wissenschaftlicher Erkenntnisse in land- und forstwirtschaftliche Unternehmen realisiert werden. Dies soll zu einer Stärkung der Verbindung von Land- und Forstwirtschaft, Forschung und Innovation führen.

 

Konkret wird auf folgende Leitthemen hingewiesen:

  • Die Verbesserung des Boden- und Wassermanagements/der Ressourceneffizienz.
  • Die Erhaltung der biologischen Vielfalt und Stärkung der Ökosysteme.
  • Eine bessere Integration der Erzeuger in die Lebensmittelkette.
  • Die Entwicklung einer nachhaltigen und von der Gesellschaft akzeptierten landwirtschaftlichen Nutztierhaltung.
  • Förderung einer leistungsfähigen nachhaltigen Forstwirtschaft bei Erfüllung spezifischer Waldfunktionen und Integration des Holzangebotes aus dem Privatwald in die Holz be- und verarbeitende Industrie.
  • Anpassung an die Folgen des Klimawandels durch gezielte Maßnahmen und Verbesserung von Bewirtschaftungsmethoden sowie Überwindung von Strukturhemmnissen.

 

Kosten, die in Verbindung mit Innovationsvorhaben operationeller Gruppen (OG) im Rahmen der EIP „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“ stehen:

  • Pilotvorhaben: Vorhaben, die die Entwicklung neuer Erzeugnisse, Verfahren, Prozesse und Technologien in der Land- und Ernährungswirtschaft beinhalten.

 

Förderfähige Kosten:

  • Personalkosten.
  • Sachkosten.
  • Ausgaben für Instrumente und Ausrüstungen.
  • Kosten für technisches Wissen und zu Marktpreisen von Dritten erworbene Patente und Rechte sowie Lizenzgebühren.
  • Errichtung, Erwerb einschließlich Leasing oder die Modernisierung von unbeweglichem Vermögen.
  • Kauf oder Leasingkauf von neuen Maschinen und Anlagen.
  • Allgemeine Aufwendungen gem. Art. 45 Abs. 2 lit. c VO (EU) 1305/2013.

 

Es sind nur Kosten förderfähig, soweit diese für die Umsetzung des Innovationsprojektes erforderlich sind.

Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen

  • Bei dem Vorhaben handelt es sich um ein Innovationsvorhaben.
  • Das Vorhaben ist Bestandteil des Geschäftsplanes der OG.
  • Bei Einzelakteuren: Begünstigte ist Mitglied der OG.
  • Erklärung des Begünstigten, dass im Ergebnis der Umsetzung des Innovationsvorhabens die Resultate (z. B. Akzeptanz, Wirtschaftlichkeit, Marktpotenzial oder technische Optimierung) dokumentiert und evaluiert werden.
  • Erklärung des Begünstigten, dass er die Ergebnisse des geförderten Vorhabens über das EIP-Netzwerk veröffentlichen wird.

Auswahlverfahren

Siehe "Projektauswahlkriterien".

Projektauswahlkriterien

Die Antragstellung erfolgt zu festgelegten Stichtagen. Gemäß Artikel 49 der VO 1305/2014 legt die Verwaltungsbehörde nach Anhörung des Begleitausschusses Auswahlkriterien für Vorhaben fest. Die Bewilligungsstelle bewertet die Vorhaben an Hand der festgelegten Auswahlkriterien mittels eines Punktesystems. Vorhaben, die besonders umweltfreundlich sind, werden hierbei bevorzugt.

 

Im Rahmen des Auswahlverfahrens berücksichtigt die Bewilligungsbehörde die fachliche Stellungnahme des EIP-Beirates zu den zum Stichtag eingereichten Vorhaben. Die Anträge, die bis zum Stichtag eingegangen sind, werden gemäß der Gesamtpunktzahl in eine Rangfolge gebracht. Die Summe aller Punkte je Vorhaben entscheidet über die Rangfolge. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel können die Anträge bewilligt werden, die den zuvor festgelegten Schwellenwert (Mindestpunktwert) erreichen.

Laufzeit

Start der Maßnahme: 24.10.2017

Ende der Maßnahme: 31.12.2023

Sonstiges

(Anwendbare) Beträge und Fördersätze:

  • Innovationsprojekte mit Bezug zum Anhang 1 des AEUV:
    • 100% (50% bei nicht KMU).
  • Innovationsprojekte ohne Bezug zum Anhang 1 des AEUV:
    • 50% gem. Nr. 3.10 der Rahmenregelung im Agrar- und Forstsektor und in ländlichen Gebieten 2014-2020 (25% bei nicht KMU).
  • Investive Kosten des Innovationsprojektes:
    • 60% (30% bei nicht KMU).

Update Zuwendungsempfänger

In der nun vorliegenden Förderrichtlinie sind die Zuwendungsempfänger weiter spezifiziert. Bitte prüfen Sie, ob Sie oder Ihre Institution für die Maßnahme als Zuwendungsempfänger in Frage kommen.

Handlungsfelder

Nachhaltiges Wirtschaften

Subthemen

  • Ökologisch nachhaltige Produkte, Dienstleistungen, Verfahren, Unternehmen und Infrastrukturen
  • Ökologisch nachhaltige regionale Wertschöpfungsketten und Stoffströme

Stand: Juli 2021