Kommunen und zivilgesellschaftliche Akteure wurden aus dem Zuwendungsempfängerkreis gestrichen.

EIP "Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit" - Einrichtung und Tätigkeit operationeller Gruppen der EIP

ELER

Sachsen-Anhalt

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (ELER) des Landes Sachsen-Anhalt 2014-2020 (Version 1.4).

Kurzbeschreibung

Unterstützung bei der Einrichtung und Tätigkeit OG der EIP.

Förderziel

Die Maßnahme trägt hauptsächlich zur Stärkung der Verbindungen zwischen Landwirtschaft, Nahrungsmittelerzeugung und Forstwirtschaft sowie Forschung und Innovation (Schwerpunktbereich 1b) bei. Kernziel ist die Zusammenarbeit von Akteuren aus Wirtschaft und Wissenschaft sowie weiterer Partner zur Entwicklung und Umsetzung innovativer Problemlösungen.

Fördergegenstände

Strategieentwicklung, Konzept-, Teilkonzepterstellung, Vernetzung, Kooperation, Wissenstransfer

Zuwendungsempfänger

Operationelle Gruppen in Form von:

  • Juristischen Personen.
  • Personengesellschaften (ausgenommen Gebietskörperschaften).
  • Zusammenschlüsse im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung von:
    • Juristischen Personen.
    • Personengesellschaften (ausgenommen Gebietskörperschaften).
    • Natürlichen Personen.

Förderfähige Gebietskulisse

Gesamtes Programmgebiet des Landes Sachsen-Anhalt. Weitere Informationen können dem Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums ab Seite 153 entnommen werden.

Art der Unterstützung

Zuschuss zur Vorhabenförderung als Erstattung förderfähiger Kosten, die tatsächlich entstanden und gezahlt wurden (nicht rückzahlbare Unterstützung).

Beschreibung

Zur Entwicklung ländlicher Gebiete soll sich die Förderung auf eine begrenzte Zahl von Kernprioritäten konzentrieren – ausgerichtet auf Wissensvermittlung und Innovation. Für Sachsen-Anhalt soll die Möglichkeit geschaffen werden, eine Vielzahl von Kooperationspartnern auf verschiedenen Ebenen mit sehr unterschiedlichen Zielen zu fördern. Für die Beteiligten soll sich die Wettbewerbsfähigkeit, Ressourceneffizienz und Umweltleistung verbessern und zur Nachhaltigkeit der ländlichen Entwicklung beitragen. Innovation kann ein neues Produkt, ein Verfahren, eine Dienstleistung oder Produktion sein.

 

Die Ziele der EIP werden durch die Unterstützung von OG umgesetzt und fördern die Innovation in der Land- und Forstwirtschaft. Insbesondere soll eine schnellere und stärkere Überleitung wissenschaftlicher Erkenntnisse in land- und forstwirtschaftliche Unternehmen realisiert werden. Dies soll zu einer Stärkung der Verbindung von Land- und Forstwirtschaft, Forschung und Innovation führen.

 

Konkret wird auf folgende Leitthemen hingewiesen:

  • Die Verbesserung des Boden- und Wassermanagements/der Ressourceneffizienz.
  • Die Erhaltung der biologischen Vielfalt und Stärkung der Ökosysteme.
  • Eine bessere Integration der Erzeuger in die Lebensmittelkette.
  • Die Entwicklung einer nachhaltigen und von der Gesellschaft akzeptierten landwirtschaftlichen Nutztierhaltung.
  • Förderung einer leistungsfähigen nachhaltigen Forstwirtschaft bei Erfüllung spezifischer Waldfunktionen und Integration des Holzangebotes aus dem Privatwald in die Holz be- und verarbeitende Industrie.
  • Anpassung an die Folgen des Klimawandels durch gezielte Maßnahmen und Verbesserung von Bewirtschaftungsmethoden sowie Überwindung von Strukturhemmnissen.

 

Durch die Maßnahme soll die Zusammenarbeit zwischen den Akteuren in operationellen Gruppen (OG) der EIP „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“ gemäß Art. 56 gefördert werden. Die Unterstützung beinhaltet die Kosten der Einrichtung und Tätigkeit OG der EIP. Sie werden von interessierten Akteuren wie Landwirten, Forschern, Beratern sowie Unternehmen des Agrar- und Nahrungsmittelsektors gegründet.

 

Förderfähige Kosten:

  • Personalkosten.
  • Sachkosten.
  • Kosten für Kooperationstätigkeiten und deren Anbahnung.
  • Kosten für die Erstellung und Anpassung von Geschäftsplänen.

 

Es sind nur Kosten förderfähig, soweit diese für die Einrichtung und Tätigkeit einer OG erforderlich sind.

Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen

  • Die geplante Aktivität der OG ist auf Sachsen-Anhalt ausgerichtet und der überwiegende Teil der Mitglieder ist in Sachsen-Anhalt aktiv. Der Sitz der OG ist in Sachsen-Anhalt.
  • Eine OG besteht mindestens aus zwei voneinander unabhängigen Akteure/Einrichtungen.
  • Vorlage eines als neue Aktivität bestätigten Geschäftsplanes (mindestens im Entwurf) für die Einrichtung und Tätigkeit der OG aus dem folgendes erkennbar ist:
    • Eine detaillierte Beschreibung des Innovationsprojektes, das entwickelt, getestet, angepasst oder durchgeführt werden soll und seine Bedeutung für die Praxis.
    • Eine ausführliche Darstellung der zu erwarteten Ergebnisse und Implementierung in die Praxis.
    • Darstellung des Beitrags zu den EU-Prioritäten, den Zielen der EIP-AGRI insbes. dem EIP-Ziel der Verbesserung der Produktivität und der nachhaltigen Ressourcenbewirtschaftung und den festgestellten Bedarfen aus der SWOT-Analyse des EPLR.
    • Eine detaillierte Erläuterung des Nutzens, der dem Land Sachsen-Anhalt aus der Realisierung des Innovationsprojektes erwächst.
    • Benennung der Mitglieder der OG inkl. der Erklärung zur Zusammenarbeit innerhalb der OG sowie der Verfahren zur Sicherstellung der Transparenz und zur Vermeidung von Interessenkonflikten (Rechte und Pflichten der Beteiligten).
    • Wenn die gewählte Rechtsform keinen Geschäftsführer vorsieht, muss ein Mitglied der OG als Projektkoordinator (Leadpartner) benannt werden, dieser ist für die inhaltliche und finanzielle Tätigkeit der OG und bei evtl. Rückforderungen verantwortlich.
    • Arbeits-, Zeit- und Finanzierungsplanung für die Einrichtung und Tätigkeit der OG und für das Innovationsprojekt.
  • Die OG ist eine eigenständige juristische Person, eine Personengesellschaft oder ein Zusammenschluss von juristischen Personen, Personengesellschaften (ausgenommen Gebietskörperschaften) und natürlichen Personen im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung bzw. es liegt eine Erklärung aller Akteure vor, dass sich die OG als eine eigenständige juristische Person, eine Personengesellschaft oder als ein Zusammenschluss von juristischen Personen, Personengesellschaften (ausgenommen Gebietskörperschaften) und natürlichen Personen im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung zusammenschließen wird.
  • Erklärung, der OG, dass Sie regelmäßig über ihre Arbeit berichten wird und dass die Ergebnisse über das EIP-Netzwerk veröffentlicht werden.
  • Die OG koordiniert mindestens ein definiertes Innovationsprojekt, das im Rahmen der EIP aus dem ELER kofinanziert werden kann und das zum Zeitpunkt der Antragstellung hinreichend konkretisiert ist.
  • Die gesicherte Gesamtfinanzierung der OG ist nachgewiesen.

Auswahlverfahren

Siehe "Projektauswahlverfahren".

Projektauswahlkriterien

Die Antragstellung erfolgt zu festgelegten Stichtagen. Gemäß Artikel 49 der VO 1305/2014 legt die Verwaltungsbehörde nach Anhörung des Begleitausschusses Auswahlkriterien für Vorhaben fest. Die Bewilligungsstelle bewertet die Vorhaben an Hand der festgelegten Auswahlkriterien mittels eines Punktesystems. Vorhaben, die besonders umweltfreundlich sind, werden hierbei bevorzugt.

 

Im Rahmen des Auswahlverfahrens berücksichtigt die Bewilligungsbehörde die fachliche Stellungnahme des EIP-Beirates zu den zum Stichtag eingereichten Vorhaben. Die Anträge, die bis zum Stichtag eingegangen sind, werden gemäß der Gesamtpunktzahl in eine Rangfolge gebracht. Die Summe aller Punkte je Vorhaben entscheidet über die Rangfolge. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel können die Anträge bewilligt werden, die den zuvor festgelegten Schwellenwert (Mindestpunktwert) erreichen.

Laufzeit

Start der Maßnahme: 24.10.2017

Ende der Maßnahme: 31.12.2023

Sonstiges

(Anwendbare) Beträge und Fördersätze:

  • OG mit einem Innovationsprojekt mit Bezug zum Anhang 1 des AEUV:
    • 100% (50% bei nicht KMU).
  • OG mit einem Innovationsprojekt ohne Bezug zum Anhang 1 des AEUV:
    • 50% gem. Nr. 3.10 der Rahmenregelung im Agrar- und Forstsektor und in ländlichen Gebieten 2014-2020 (25% bei nicht KMU).

Update Zuwendungsempfänger

In der nun vorliegenden Förderrichtlinie sind die Zuwendungsempfänger weiter spezifiziert. Bitte prüfen Sie, ob Sie oder Ihre Institution für die Maßnahme als Zuwendungsempfänger in Frage kommen.

Handlungsfelder

Nachhaltiges Wirtschaften

Subthemen

  • Ökologisch nachhaltige Produkte, Dienstleistungen, Verfahren, Unternehmen und Infrastrukturen
  • Ökologisch nachhaltige regionale Wertschöpfungsketten und Stoffströme

Stand: Juli 2021