Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (ELER) des Landes Sachsen-Anhalt 2014-2020 (Version 1.4).
Kurzbeschreibung
Durch die Teilmaßnahme soll ein Anreiz für Waldbesitzer geschaffen werden, freiwillig Maßnahmen zur Verbesserung der bestehenden Lebensraumtypen zu schaffen.
Förderziel
Die Maßnahme trägt hauptsächlich zu den Zielen des Schwerpunktbereichs 4a (Biodiversität) bei. Sie ist direkt darauf ausgerichtet, Waldlebensräume für Pflanzen und Tierarten aufzuwerten, wobei speziell naturschutzfachlich bedeutende Arten und invasive Pflanzenarten im Blickpunkt stehen.
Fördergegenstände
Sachinvestitionen in Umweltschutzmaßnahmen
Zuwendungsempfänger
Private u. öffentliche Walbesitzer und deren Vereinigungen sowie Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse.
Förderfähige Gebietskulisse
Fördergebietskulisse ist grundsätzlich das gesamte Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt.
Die Förderung erfolgt vorrangig in Natura 2000-Gebieten und Waldflächen mit besonderem Naturschutzwert, das sind Waldflächen in Naturschutzgebieten und Waldflächen außerhalb des Schutzgebietssystems Natura 2000, die Lebensraumtypen nach FFH-Richtlinie entsprechen bzw. zu solchen entwickelt werden können.
Art der Unterstützung
Nicht rückzahlbare Unterstützung im Rahmen der Vorhabenförderung.
Beschreibung
Etwa 35% der betroffenen Waldfläche sind Privatwälder. Da die zu schützenden Arten zu großen Teilen von dem Vorhandensein von sehr altem und totem Holz abhängen, sind Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensräume nicht nur mit zusätzlichen Kosten, sondern vor allem mit Einnahmeverlusten durch Nutzungsverzicht verbunden. Diese Nachteile sollen für freiwillige Umweltmaßnahmen ausgeglichen werden.
Durch die Teilmaßnahme soll ein Anreiz für Waldbesitzer geschaffen werden, freiwillig Maßnahmen zur Verbesserung der bestehenden Lebensraumtypen zu schaffen. Durch den verminderten Zwang (nämlich die Abkehr von der hoheitlichen Schutzgebietsausweisung) soll die Motivation gesteigert und somit eine höhere Umsetzungsrate im Privatwald erreicht werden.
Fördergegenstände:
a) Biotopbäume:
Förderung des lebenslangen Nutzungsverzichts. Vorrangig sollen solche
Biotopbäume gefördert werden, die in einem FFH-Waldlebensraum stehen. Sind
in einem Waldlebensraum nicht genügend Biotopbäume vorhanden, können
stattdessen auch solche Bäume gefördert werden, die in einem unmittelbaren
Zusammenhang mit FFH-Waldlebensräumen stehen. Der Nutzungsverzicht
erstreckt sich auch auf herabgefallene Teile des Biotopbaumes und gilt bis zum
vollständigen Zerfall des Baumes nach dessen Absterben. Möglich ist auch die
Förderung von Gruppen von Biotopbäumen (Altholzinseln).
Totholz:
Förderfähig sind das Belassen, die Einmessung mit geografischen Koordinaten
und die Kennzeichnung von abgestorbenen, stehenden oder liegenden Bäumen
oder Baumteilen bis zum vollständigen Zerfall im Lebensraum.
b) Erhaltung von Altholzbeständen durch Verzicht auf Nutzungsmaßnahmen:
Gefördert wird der vollständige Verzicht auf Holznutzung in Altbeständen der
FFH-Lebensraumtypen mit einem mittleren Brusthöhendurchmesser (BHD) von
mindestens 50 Zentimeter des Hauptbestandes für einen Zeitraum von 10
Jahren. Die Förderung ist nur in Gebieten mit geringen Altholzanteilen
vorgesehen.
c) Pflege in Waldlebensräumen:
Förderfähig ist die aktive frühzeitige Entnahme von nicht lebensraumtypischen
Gehölzen im Rahmen der Waldpflege.
d) Biotopverbessernde Maßnahmen:
Förderfähig ist die Auflichtung von Waldbeständen zur Förderung von Arten der
Anhänge von FFH- und Vogelschutzrichtlinie sowie von stark gefährdeten,
lebensraumtypischen Arten. Förderfähig ist weiterhin das Mähen und Freistellen
von im Wald liegenden Offenlandlebensraumtypen sowie von Strukturen wie
z. B. Kleingewässern und Felsbildungen, die wichtige Habitate für Arten der FFH-
und der Vogelschutzrichtlinie, sowie von stark gefährdeten
Lebensraumtypischen Arten darstellen.
Förderfähige Kosten:
a) Biotopbäume:
Dauerhafter Nutzungsverzicht von bis zu 5 Einzelbäumen (gem. Kartieranleitung
Lebensraumtypen Sachsen-Anhalt für einen hervorragenden Zustand in der
geltenden Fassung) oder Baumgruppen je Hektar; Einmessung geografischer
Koordinaten; dauerhafte Kennzeichnung.
Totholz:
Belassen, Einmessung, Kennzeichnung von abgestorbenen, stehenden oder
liegenden Bäumen/Baumteilen bis zum vollständigen Zerfall.
b) Kosten für vollständigen Verzicht auf Holznutzung in Altbeständen der FFH-
Waldlebensraumtypen mit mittlerem Brusthöhendurchmesser von mind. 50cm
des Hauptbestandes für 10 Jahre; nur in Gebieten mit geringem Altholzanteil.
c) Aktive frühzeitige Entnahme von nicht lebensraumtypischen Gehölzen im
Rahmen der Waldpflege.
d) Auflichtung von Waldbeständen zur Förderung von Arten der Anhänge FFH- und
VogelschutzRL sowie von stark gefährdeten, lebensraumtyp. Arten; Mähen und
Freistellen von im Wald liegenden Offenland-Lebensraumtypen sowie von
Strukturen wie Kleingewässer, Felsbildungen etc., die wichtige Habitate für Arten
der FFH- und VogelschutzRL sowie von stark gefährdeten, lebensraumtypischen
Arten darstellen.
Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen
Waldflächen der Gebietskulisse Natura 2000 oder Waldflächen mit besonderem Naturschutzwert (Waldflächen in Naturschutzgebieten und Waldflächen außerhalb des Schutzgebietssystems Natura 2000, die Lebensraumtypen nach FFH-RL entsprechen bzw. zu solchen entwickelt werden können).
Auswahlverfahren
Siehe "Projektauswahlkriterien".
Projektauswahlkriterien
Gemäß Artikel 49 Absatz 2 der VO (EU) 1305/2013 ist für Maßnahmen der Artikel 28 bis 31, 33 und 34 keine Anwendung von Vorhabenauswahlkriterien erforderlich.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 14.03.2017
Ende der Maßnahme: 31.12.2021
Sonstiges
(Anwendbare) Beträge und Fördersätze:
a) Bis zu 300 EUR/Baum als Einmalzahlung für Biotopbäume bzw. für stehende
abgestorbene Bäume (Totholz) in Abhängigkeit von der Baumart bzw. 35
EUR/fm als Einmalzahlung für liegende abgestorbene Bäume oder Baumteile.
b) Bis zu 350 EUR/ha pro Jahr in Abhängigkeit von der Baumart und dem
Bestockungsgrad.
c) 500 EUR/ha.
d) 15 EUR/fm als einmalige Zahlung (Einschlag) bzw. bis zu 700 EUR/ha (Mahd).