Waldumwelt- und Klimadienstleistungen und Erhaltung der Wälder

ELER

Sachsen-Anhalt

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (ELER) des Landes Sachsen-Anhalt 2014-2020 (Version 1.4).

Kurzbeschreibung

Durch die Teilmaßnahme soll ein Anreiz für Waldbesitzer geschaffen werden, freiwillig Maßnahmen zur Verbesserung der bestehenden Lebensraumtypen zu schaffen.

Förderziel

Die Maßnahme trägt hauptsächlich zu den Zielen des Schwerpunktbereichs 4a (Biodiversität) bei. Sie ist direkt darauf ausgerichtet, Waldlebensräume für Pflanzen und Tierarten aufzuwerten, wobei speziell naturschutzfachlich bedeutende Arten und invasive Pflanzenarten im Blickpunkt stehen.

Fördergegenstände

Sachinvestitionen in Umweltschutzmaßnahmen

Zuwendungsempfänger

Private u. öffentliche Walbesitzer und deren Vereinigungen sowie Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse.

Förderfähige Gebietskulisse

Fördergebietskulisse ist grundsätzlich das gesamte Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt.

 

Die Förderung erfolgt vorrangig in Natura 2000-Gebieten und Waldflächen mit besonderem Naturschutzwert, das sind Waldflächen in Naturschutzgebieten und Waldflächen außerhalb des Schutzgebietssystems Natura 2000, die Lebensraumtypen nach FFH-Richtlinie entsprechen bzw. zu solchen entwickelt werden können.

Art der Unterstützung

Nicht rückzahlbare Unterstützung im Rahmen der Vorhabenförderung.

Beschreibung

Etwa 35% der betroffenen Waldfläche sind Privatwälder. Da die zu schützenden Arten zu großen Teilen von dem Vorhandensein von sehr altem und totem Holz abhängen, sind Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensräume nicht nur mit zusätzlichen Kosten, sondern vor allem mit Einnahmeverlusten durch Nutzungsverzicht verbunden. Diese Nachteile sollen für freiwillige Umweltmaßnahmen ausgeglichen werden.

 

Durch die Teilmaßnahme soll ein Anreiz für Waldbesitzer geschaffen werden, freiwillig Maßnahmen zur Verbesserung der bestehenden Lebensraumtypen zu schaffen. Durch den verminderten Zwang (nämlich die Abkehr von der hoheitlichen Schutzgebietsausweisung) soll die Motivation gesteigert und somit eine höhere Umsetzungsrate im Privatwald erreicht werden.

 

Fördergegenstände:

a) Biotopbäume:

    Förderung des lebenslangen Nutzungsverzichts. Vorrangig sollen solche
    Biotopbäume gefördert werden, die in einem FFH-Waldlebensraum stehen. Sind
    in einem Waldlebensraum nicht genügend Biotopbäume vorhanden, können
    stattdessen auch solche Bäume gefördert werden, die in einem unmittelbaren
    Zusammenhang mit FFH-Waldlebensräumen stehen. Der Nutzungsverzicht
    erstreckt sich auch auf herabgefallene Teile des Biotopbaumes und gilt bis zum
    vollständigen Zerfall des Baumes nach dessen Absterben. Möglich ist auch die
    Förderung von Gruppen von Biotopbäumen (Altholzinseln).
    Totholz:
   
Förderfähig sind das Belassen, die Einmessung mit geografischen Koordinaten
    und die Kennzeichnung von abgestorbenen, stehenden oder liegenden Bäumen
    oder Baumteilen bis zum vollständigen Zerfall im Lebensraum.

b) Erhaltung von Altholzbeständen durch Verzicht auf Nutzungsmaßnahmen:

    Gefördert wird der vollständige Verzicht auf Holznutzung in Altbeständen der
    FFH-Lebensraumtypen mit einem mittleren Brusthöhendurchmesser (BHD) von
    mindestens 50 Zentimeter des Hauptbestandes für einen Zeitraum von 10
    Jahren. Die Förderung ist nur in Gebieten mit geringen Altholzanteilen
    vorgesehen.

c) Pflege in Waldlebensräumen:

    Förderfähig ist die aktive frühzeitige Entnahme von nicht lebensraumtypischen
    Gehölzen im Rahmen der Waldpflege.

d) Biotopverbessernde Maßnahmen:

    Förderfähig ist die Auflichtung von Waldbeständen zur Förderung von Arten der
    Anhänge von FFH- und Vogelschutzrichtlinie sowie von stark gefährdeten,
    lebensraumtypischen Arten. Förderfähig ist weiterhin das Mähen und Freistellen
    von im Wald liegenden Offenlandlebensraumtypen sowie von Strukturen wie
    z. B. Kleingewässern und Felsbildungen, die wichtige Habitate für Arten der FFH-
    und der Vogelschutzrichtlinie, sowie von stark gefährdeten
    Lebensraumtypischen Arten darstellen.

 

Förderfähige Kosten:

a) Biotopbäume:

    Dauerhafter Nutzungsverzicht von bis zu 5 Einzelbäumen (gem. Kartieranleitung
    Lebensraumtypen Sachsen-Anhalt für einen hervorragenden Zustand in der
    geltenden Fassung) oder Baumgruppen je Hektar; Einmessung geografischer
    Koordinaten; dauerhafte Kennzeichnung.
    Totholz:

    Belassen, Einmessung, Kennzeichnung von abgestorbenen, stehenden oder
    liegenden Bäumen/Baumteilen bis zum vollständigen Zerfall.

b) Kosten für vollständigen Verzicht auf Holznutzung in Altbeständen der FFH-
    Waldlebensraumtypen mit mittlerem Brusthöhendurchmesser von mind. 50cm
    des Hauptbestandes für 10 Jahre; nur in Gebieten mit geringem Altholzanteil.

c) Aktive frühzeitige Entnahme von nicht lebensraumtypischen Gehölzen im
    Rahmen der Waldpflege.

d) Auflichtung von Waldbeständen zur Förderung von Arten der Anhänge FFH- und
    VogelschutzRL sowie von stark gefährdeten, lebensraumtyp. Arten; Mähen und
    Freistellen von im Wald liegenden Offenland-Lebensraumtypen sowie von
    Strukturen wie Kleingewässer, Felsbildungen etc., die wichtige Habitate für Arten
    der FFH- und VogelschutzRL sowie von stark gefährdeten, lebensraumtypischen
    Arten darstellen.

Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen

Waldflächen der Gebietskulisse Natura 2000 oder Waldflächen mit besonderem Naturschutzwert (Waldflächen in Naturschutzgebieten und Waldflächen außerhalb des Schutzgebietssystems Natura 2000, die Lebensraumtypen nach FFH-RL entsprechen bzw. zu solchen entwickelt werden können).

Auswahlverfahren

Siehe "Projektauswahlkriterien".

Projektauswahlkriterien

Gemäß Artikel 49 Absatz 2 der VO (EU) 1305/2013 ist für Maßnahmen der Artikel 28 bis 31, 33 und 34 keine Anwendung von Vorhabenauswahlkriterien erforderlich.

Laufzeit

Start der Maßnahme: 14.03.2017

Ende der Maßnahme: 31.12.2021

Sonstiges

(Anwendbare) Beträge und Fördersätze:

a) Bis zu 300 EUR/Baum als Einmalzahlung für Biotopbäume bzw. für stehende
    abgestorbene Bäume (Totholz) in Abhängigkeit von der Baumart bzw. 35
    EUR/fm als Einmalzahlung für liegende abgestorbene Bäume oder Baumteile.

b) Bis zu 350 EUR/ha pro Jahr in Abhängigkeit von der Baumart und dem
    Bestockungsgrad.

c) 500 EUR/ha.

d) 15 EUR/fm als einmalige Zahlung (Einschlag) bzw. bis zu 700 EUR/ha (Mahd).

Handlungsfelder

Umwelt- und Naturschutz

Subthemen

  • Inwertsetzung und Entwicklung von Natur, Landschaft sowie Flächen
  • Naturschutz und Landschaftspflege

Stand: Juli 2021