Keine Antragstellung mehr möglich, da bereits alle LAGs und Entwicklungsstrategien daraus gefördert wurden.

Unterstützung für die lokale Entwicklung LEADER: Vorbereitende Unterstützung

ELER

Nordrhein-Westfalen

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (ELER) des Landes Nordrhein-Westfalen 2014-2020 (Version 1.3).

Kurzbeschreibung

Förderung von Beratungsleistungen für den Aufbau der für LEADER erforderlichen Strukturen.

Förderziel

Im Rahmen der Unterpriorität 6b „Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten“ sollen mit dem LEADER-Ansatz integrierte regionale Netzwerke von Vertretern öffentlicher und privater sozioökonomischer Interessen auf der Grundlage gebietsbezogener Entwicklungsstrategien Maßnahmen umgesetzt werden.

Fördergegenstände

Beratung, Umsetzung integrierter, territorialer Ansätze

Zuwendungsempfänger

Juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, die einzeln oder in Gemeinschaft für ihre Region eine Bewerbung um die LEADER-Förderung vorbereiten.

Förderfähige Gebietskulisse

Vorhaben können nur in den Gebieten der ausgewählten Lokalen Aktionsgruppen gefördert werden. Für die Lokalen Aktionsgruppen gilt die Gebietskulisse "Ländlicher Raum". Weitere Informationen können dem Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums Nordrhein-Westfalen ab Seite 147 entnommen werden.

 

Gefördert werden nur zusammenhängende Gebiete mit mehr als 40.000 Einwohnern und weniger als 150.000 Einwohnern (mit entsprechender Begründung sind im Einzelfall auch abweichende Einwohnerzahlen möglich) innerhalb der Gebietskulisse des NRW-Programms „Ländlicher Raum“. Ortschaften, im Sinne von zusammenhängenden Siedlungsbereichen, mit mehr als 30.000 Einwohnern können nicht Teil einer LEADER-Region sein.

Art der Unterstützung

Zuschuss

Beschreibung

Das Land Nordrhein-Westfalen plant eine deutliche Ausweitung des LEADER-Ansatzes gegenüber der vorangegangenen Förderperiode. Dies wird zu einer hohen Zahl von Neubewerbern führen, die in der Regel nicht auf bestehende Strukturen einer bereits eingerichteten Lokalen Aktionsgruppe zurückgreifen können. Auch in Regionen, die in der vorangegangenen Förderperiode an LEADER partizipiert haben, sind die vorhandenen integrierten Entwicklungskonzepte neu zu fassen und an den heutigen Rahmenbedingungen und Herausforderungen auszurichten. Um die Regionen beim Aufbau der für LEADER erforderlichen Strukturen sowie für die Initiierung und Moderation der bürgerschaftlich getragenen Erarbeitung lokaler Entwicklungsstrategien zu unterstützen, ist geplant, notwendige externe Beratungsleistungen zu fördern. Förderfähig sind Beratungskosten im Zusammenhang mit der Ausarbeitung der lokalen Entwicklungsstrategie.

Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen

  • Das von der lokalen Entwicklungsstrategie betroffene Gebiet liegt innerhalb der Gebeietskullisse Ländlicher Raum (Kap. 8.1).
  • Die Förderung erfolgt unter der Bedingung (Vorbehalt des Widerrufs), dass im LEADERAuswahlverfahren tatsächlich eine regionale Entwicklungsstrategie zur Zulassung vorgelegt wird.

Auswahlverfahren

Das Zuwendungsverfahren ist offen zu gestalten; eine Vorauswahl erfolgt nur hinsichtlich der in den allgemeinen Zuwendungsvoraussetzungen bestehenden Mindestkriterien.

Laufzeit

Maßnahme wird aktuell nicht umgesetzt.

Sonstiges

(Anwendbare) Beträge und Fördersätze:

  • Der Fördersatz beträgt:
    • Im Falle von öffentlichen Begünstigten 100%.
    • In allen anderen Fällen 65%.
  • Die maximale Förderung beträgt 20.000€ je Vorhaben.

Art des raumbezogenen Ansatzes

LEADER - lokale Entwicklung durch örtliche Bevölkerung

Kurzbeschreibung

Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten

Beschreibung

Im Rahmen der Unterpriorität 6b „Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten“ sollen mit dem LEADER-Ansatz integrierte regionale Netzwerke von Vertretern öffentlicher und privater sozioökonomischer Interessen auf der Grundlage gebietsbezogener Entwicklungsstrategien Maßnahmen umsetzen, die folgenden Zielen dienen:

  • Impulse zur eigenständigen, nachhaltigen Regionalentwicklung geben.
  • Endogene Entwicklungspotentiale zur Entfaltung bringen.
  • Regionale Handlungskompetenzen stärken.
  • Isolierte bestehende Entwicklungsansätze bündeln.
  • Entwicklungshemmnisse erkennen und beseitigen.
  • Einen Beitrag zur Verminderung der Probleme der ländlichen Räume leisten.

 

Damit sollen im Einzelnen:

  • Die ländlichen Räume als Wirtschafts-, Lebens- und Erholungsraum gestärkt werden.
  • Die im ländlichen Raum lebenden Menschen weiterqualifiziert werden.
  • Die natürlichen Lebensgrundlagen, die Biodiversität und das Natur- und Kulturerbe erhalten, regeneriert und gesichert werden.

 

LEADER leistet damit insbesondere einen Beitrag für die Förderung der sozialen Eingliederung, der Armutsbekämpfung und der wirtschaftlichen Entwicklung in den ländlichen Gebieten (Priorität 6). Je nach endogenen Voraussetzungen der jeweiligen Region und Schwerpunkten der regionalen Entwicklungsstrategie können die im Rahmen von LEADER umgesetzten Projekte aber grundsätzlich allen Prioritäten der ELER-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 1305/2013) dienen. LEADER trägt somit einem integrierten Regionalentwicklungsansatz Rechnung.

 

Die lokalen Aktionsgruppen (LAGs) sind bei der Umsetzung ihrer Entwicklungsstrategie dabei nicht auf die in diesem Programm programmierten Mainstreammaßnahmen beschränkt. Im Sinne eines flexiblen Entwicklungsansatzes kommen für eine Förderung vielmehr prinzipiell alle Arten von Aktionen in Betracht, die mit den in diesem Programm festgelegten Zielsetzungen von LEADER und der jeweiligen regionalen Entwicklungsstrategie in Einklang stehen. Im Sinne einer übergeordneten Zielkonformität müssen die ausgewählten regionalen Entwicklungsstrategien auch den Zielsetzungen Innovation, Umweltschutz, Eindämmung des Klimawandels und Anpassung an seine Auswirkungen Rechnung tragen bzw. dürfen diesen nicht entgegenstehen.

 

Nähere Informationen zu LEADER in NRW und den 28 anerkannten LEADER-Regionen erhalten Sie über einen Link unter der Rubrik "Weiterführende Informationen".

Fonds

ELER

Fördergebietseingrenzung

Einen Überblick über die 28 anerkannten LEADER-Regionen in NRW 2014-2020 erhalten Sie über einen Link unter der Rubrik "Weiterführende Informationen". Bei der Definition von „Ländlichen Raum“ als räumlicher Kontext, in dem LEADER als besondere Förderoption zum Einsatz kommen soll, orientiert sich Nordrhein-Westfalen überwiegend an den Vorgaben des Art. 33 Abs. 6 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 und den dort beschrieben Obergrenzen bei der Bevölkerungszahl für ein solches Gebiet. Aufgrund der relativ hohen Besiedlungsdichte wird die Untergrenze für eine LEADER-Region abweichend bei 40.000 Einwohnern festgesetzt, um den LEADER-Ansatz nicht zu kleinteilig zu gestalten. In begründeten Fällen wird von der Möglichkeit Gebrauch gemacht von diesen Vorgaben abzuweichen, sofern dies aus geographischen, historischen, administrativ-politischen, ökologischen und ökonomischen Aspekten für die Kohärenz der LEADER-Gebiete erforderlich ist. Die genauen die Abweichung rechtfertigenden Gründe sind aber in jedem Einzelfall im Rahmen der Bewerbung zu begründen und im Rahmen des Auswahlverfahrens zu entscheiden.

Zielgruppe

Öffentliche kommunale (insbesondere Gemeinden und Kreise) und öffentlich nicht-kommunale Träger (z. B. anerkannte kirchliche Zusammenschlüsse) sowie private Personen (z. B. natürliche Personen, Personengesellschaften, juristische Personen), öffentliche private Partnerschaften (LAG) als auch (Landwirtschaftliche) Unternehmen als Träger.

Weiterführende Informationen

Stand: Juli 2021