Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (ELER) des Landes Nordrhein-Westfalen 2014-2020 (Version 1.3).
Kurzbeschreibung
Förderung von Beratungsleistungen für den Aufbau der für LEADER erforderlichen Strukturen.
Förderziel
Im Rahmen der Unterpriorität 6b „Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten“ sollen mit dem LEADER-Ansatz integrierte regionale Netzwerke von Vertretern öffentlicher und privater sozioökonomischer Interessen auf der Grundlage gebietsbezogener Entwicklungsstrategien Maßnahmen umgesetzt werden.
Fördergegenstände
Beratung, Umsetzung integrierter, territorialer Ansätze
Zuwendungsempfänger
Juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, die einzeln oder in Gemeinschaft für ihre Region eine Bewerbung um die LEADER-Förderung vorbereiten.
Förderfähige Gebietskulisse
Vorhaben können nur in den Gebieten der ausgewählten Lokalen Aktionsgruppen gefördert werden. Für die Lokalen Aktionsgruppen gilt die Gebietskulisse "Ländlicher Raum". Weitere Informationen können dem Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums Nordrhein-Westfalen ab Seite 147 entnommen werden.
Gefördert werden nur zusammenhängende Gebiete mit mehr als 40.000 Einwohnern und weniger als 150.000 Einwohnern (mit entsprechender Begründung sind im Einzelfall auch abweichende Einwohnerzahlen möglich) innerhalb der Gebietskulisse des NRW-Programms „Ländlicher Raum“. Ortschaften, im Sinne von zusammenhängenden Siedlungsbereichen, mit mehr als 30.000 Einwohnern können nicht Teil einer LEADER-Region sein.
Art der Unterstützung
Zuschuss
Beschreibung
Das Land Nordrhein-Westfalen plant eine deutliche Ausweitung des LEADER-Ansatzes gegenüber der vorangegangenen Förderperiode. Dies wird zu einer hohen Zahl von Neubewerbern führen, die in der Regel nicht auf bestehende Strukturen einer bereits eingerichteten Lokalen Aktionsgruppe zurückgreifen können. Auch in Regionen, die in der vorangegangenen Förderperiode an LEADER partizipiert haben, sind die vorhandenen integrierten Entwicklungskonzepte neu zu fassen und an den heutigen Rahmenbedingungen und Herausforderungen auszurichten. Um die Regionen beim Aufbau der für LEADER erforderlichen Strukturen sowie für die Initiierung und Moderation der bürgerschaftlich getragenen Erarbeitung lokaler Entwicklungsstrategien zu unterstützen, ist geplant, notwendige externe Beratungsleistungen zu fördern. Förderfähig sind Beratungskosten im Zusammenhang mit der Ausarbeitung der lokalen Entwicklungsstrategie.
Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen
- Das von der lokalen Entwicklungsstrategie betroffene Gebiet liegt innerhalb der Gebeietskullisse Ländlicher Raum (Kap. 8.1).
- Die Förderung erfolgt unter der Bedingung (Vorbehalt des Widerrufs), dass im LEADERAuswahlverfahren tatsächlich eine regionale Entwicklungsstrategie zur Zulassung vorgelegt wird.
Auswahlverfahren
Das Zuwendungsverfahren ist offen zu gestalten; eine Vorauswahl erfolgt nur hinsichtlich der in den allgemeinen Zuwendungsvoraussetzungen bestehenden Mindestkriterien.
Laufzeit
Maßnahme wird aktuell nicht umgesetzt.
Sonstiges
(Anwendbare) Beträge und Fördersätze:
- Der Fördersatz beträgt:
- Im Falle von öffentlichen Begünstigten 100%.
- In allen anderen Fällen 65%.
- Die maximale Förderung beträgt 20.000€ je Vorhaben.