Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (ELER) des Landes Sachsen-Anhalt 2014-2020 (Version 1.4).
Kurzbeschreibung
Gefördert werden Vorhaben für eine energieeffiziente Betriebsweise von Wasserversorgungs- und Abwasserbehandlungsanlagen, zur Ersterschließung im Trink- und Abwasserbereich sowie die Sanierung von Altanlagen (vor 1990).
Förderziel
Die Teilmaßnahme trägt hauptsächlich zu den Zielen des Schwerpunktbereichs 4b (Verbesserung der Wasserwirtschaft) bei. Kernziel der Maßnahme ist die Verbesserung des Gewässerzustandes im Rahmen der Umsetzung der WRRL in ausgeprägten landwirtschaftlich geprägten Gebieten Sachsen-Anhalts.
Fördergegenstände
Ausstattung, Versorgungsinfrastruktur, Bauliche Maßnahmen
Zuwendungsempfänger
Gemeinden, Zweckverbände, Anstalten des öffentlichen Rechts.
Förderfähige Gebietskulisse
Ländliches Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt.
Weitere Informationen können dem Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums Sachsen-Anhalt ab Seite 153 entnommen werden.
Art der Unterstützung
Nicht rückzahlbare Unterstützung.
Beschreibung
Gefördert werden Vorhaben für eine energieeffiziente Betriebsweise von Wasserversorgungs- und Abwasserbehandlungsanlagen, zur Ersterschließung im Trink- und Abwasserbereich sowie die Sanierung von Altanlagen (vor 1990). Die EU-Förderung der vergangenen Förderperioden hat bereits zu einer Verbesserung der Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung, zur Verbesserung der wirtschaftlichen und organisatorischen Strukturen der kommunalen Aufgabenträger und zur Stabilisierung der Entgelte beigetragen. Die Landkreise Mansfeld-Südharz, Saalekreis und Burgenlandkreis weisen gegenüber dem übrigen Landesgebiet noch Defizite bei der Trinkwasser-/Abwasserinfrastruktur und den wirtschaftlichen sowie organisatorischen Strukturen der Aufgabenträger auf. Bei der Förderung der drei Landkreise handelt es sich um die letzten sogenannten weißen Flecken einer energieeffizienteeren Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigung und somit um eine auslaufende Fördermaßnahme. Die Teilmaßnahme dient der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie und ist in vielen Fällen erforderlich, um eine Verbesserung der Gewässerqualität zu erreichen.
Fördertatbestände:
- Bau kommunaler Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen.
- Sanierung von Altanlagen (vor 1990).
- Anpassung der Anlagen an die demographische Entwicklung und den Rückgang des Wasserverbrauchs.
Förderfähige Kosten:
Ausgaben für Investitionen sowie für Architekten- und Ingenieurleistungen.
Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen
Die förderfähigen Ausgaben müssen mehr als 50.000 EUR betragen.
Auswahlverfahren
Eine fortlaufende Antragstellung ist möglich. Die Auswahl erfolgt zu Stichtagen. Gemäß Artikel 49 der VO 1305/2014 legt die Verwaltungsbehörde nach Anhörung des Begleitausschusses Auswahlkriterien für Vorhaben fest. Die Bewilligungsbehörden bewerten die Vorhaben an Hand der festgelegten Auswahlkriterien mittels eines Punktesystems. Vorhaben, die besonders umweltfreundlich sind, werden hierbei bevorzugt.
Die Anträge einer Auswahlrunde werden gemäß der Gesamtpunktzahl in eine Rangfolge gebracht. Die Summe aller Punkte je Vorhaben entscheidet über die Rangfolge. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel können die Anträge bewilligt werden, die den zuvor festgelegten Schwellenwert (Mindestpunktwert) erreichen.
Projektauswahlkriterien
Siehe "Auswahlverfahren".
Laufzeit
Start der Maßnahme: 19.02.2019
Ende der Maßnahme: 31.12.2023
Sonstiges
(Anwendbare) Beträge und Fördersätze:
- 100%.