Unterstützung für die Ausarbeitung von Plänen für Natura 2000-Gebiete und sonstige Gebiete mit hohem Naturschutzwert

ELER

Sachsen-Anhalt

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (ELER) des Landes Sachsen-Anhalt 2014-2020 (Version 1.4).

Kurzbeschreibung

Entwicklung konzeptioneller Grundlagen für die Erhaltung der natürlichen, naturnahen und durch menschliche Nutzung geprägten Lebensräume und der darin vorkommenden Arten im Sinne der Erhaltung der biologischen Vielfalt.

Förderziel

Die Teilmaßnahme leistet vor allem einen Beitrag zum Schwerpunktbereich 4a. Mit den Planungen wird die Umsetzung von Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung des Schutzgebietssystems Natura 2000 durch die Schaffung konzeptioneller Grundlagen vorbereitet.

Fördergegenstände

Bildung, Qualifizierung, Daten-, Informationsgrundlagen, Information, Kommunikation, Beteiligung, Management, Verwaltung, Monitoring, Evaluierung, Strategieentwicklung, Konzept-, Teilkonzepterstellung

Zuwendungsempfänger

  • Landesamt für Umweltschutz des Landes Sachsen-Anhalt (LAU).
  • Nationalpark Harz/Sachsen-Anhalt, Biosphärenreservat Mittelelbe, Biosphärenreservat Karstlandschaft-Südharz, Naturpark Drömling.
  • Landesforstbetrieb (LFB).
  • Landeszentrum Wald (LZ Wald).
  • Körperschaften des öffentlichen Rechts.
  • Gemeinnützige juristische Personen des Privaten Rechts, insb. Vereine, Verbände, gemeinnützige Stiftungen.

Förderfähige Gebietskulisse

Gesamtes Programmgebiet des Landes Sachsen-Anhalt jedoch auf die Gebietskulisse Natura 2000 und andere Flächen mit hohem Naturwert beschränkt.

Art der Unterstützung

Vorhabenförderung, nicht rückzahlbare Unterstützung.

Beschreibung

Ziel der Förderung ist die Entwicklung konzeptioneller Grundlagen für die Erhaltung der natürlichen, naturnahen und durch menschliche Nutzung geprägten Lebensräume und der darin vorkommenden Arten im Sinne der Erhaltung der biologischen Vielfalt.

 

Gefördert werden Vorhaben zur Ausarbeitung und Aktualisierung von Schutz- und Bewirtschaftungsplänen für Natura 2000-Gebiete und sonstige Gebiete mit hohem Naturschutzwert, wie beispielsweise:

  • Dokumentation des Erhaltungszustandes schutzrelevanter Flächen.
  • Entwicklung eines einheitlichen Bewertungsstandards als Grundlage für Schutz-, Bewirtschaftungs- und Monitoringsysteme.
  • Bewirtschaftungs- und Pflegekonzepte zur dauerhaften Sicherung von Schutzgegenständen.
  • Aufbau und Schaffung von Voraussetzungen für die Unterhaltung eines Überwachungssystems für gefährdete Arten, zur Erfüllung von Berichtspflichten, zur Prüfung, Lenkung und Dokumentation des Erhaltungszustandes von Natur und Landschaft sowie zur Umweltbeobachtung einschließlich Dauerbeobachtungsflächen zur Kontrolle mittel- bis langfristiger Entwicklungen.
  • Pflege- und Entwicklungskonzeptionen für Großschutzgebiete.

 

Förderfähige Kosten:

  • Kosten für die Erstellung und Aktualisierung von Plänen und Konzepten.
  • Personalkosten für Projektkoordinierung, -betreuung oder -begleitung.
  • Sachkosten und sonstige Betriebskosten im Zusammenhang mit der Umsetzung der Vorhaben.
  • Schulungskosten für mit der Planung und Umsetzung der Vorhaben befasste Personen.
  • Kosten für Öffentlichkeitsarbeit.
  • Finanzkosten soweit sie durch die Vorhaben entstehen.
  • Mehrwertsteuer, soweit sie nicht rückerstattet wird.

Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen

Gefördert werden ausschließlich Vorhaben auf dem Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt in Natura 2000-Gebieten und in Gebieten mit hohem Naturschutzwert. Das Vorhaben muss im Einklang mit den Zielen und Grundsätzen des Naturschutzes und der Landschaftspflege stehen.

Auswahlverfahren

Eine fortlaufende Antragstellung ist möglich. Die Auswahl erfolgt zu Stichtagen. Gemäß Artikel 49 der VO (EU) 1305/2014 legt die Verwaltungsbehörde nach Anhörung des Begleitausschusses Auswahlkriterien für Vorhaben fest. Die Bewilligungsbehörden bewerten die Vorhaben an Hand der festgelegten Auswahlkriterien mittels eines Punktesystems. Vorhaben, die besonders umweltfreundlich sind, werden hierbei bevorzugt.

 

Die Anträge einer Auswahlrunde werden gemäß der Gesamtpunktzahl in eine Rangfolge gebracht. Die Summe aller Punkte je Vorhaben entscheidet über die Rangfolge. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel können die Anträge bewilligt werden, die den zuvor festgelegten Schwellenwert (Mindestpunktwert) erreichen.

Projektauswahlkriterien

Siehe "Auswahlverfahren".

Laufzeit

Start der Maßnahme: 25.07.2017

Ende der Maßnahme: 31.12.2023

Sonstiges

(Anwendbare) Beträge und Fördersätze:

  • 100 v. H. der förderfähigen Ausgaben:
    • Sofern sich die Vorhaben auf die Verhinderung einer Verschlechterung, Erfüllung der Pflichten und ggf. die Wiederherstellung gemäß Vogelschutz- und FFH-Richtlinie beziehen.
    • Sofern sich die Vorhaben auf die Umsetzung der Biodiversitätsstrategie des Landes Sachsen-Anhalt durch das LAU, den Nationalpark Harz, die Biosphärenreservate Mittelelbe und Karstlandschaft Südharz, den Naturpark Drömling und die S.U.N.K. beziehen.
    • Für Erstellung und Fortschreibung von Pflege- und Entwicklungskonzeptionen in Naturparken.
  • 80 v. H. der förderfähigen Ausgaben bei sonstigen Vorhaben, bei modellhaften Vorhaben kann die Förderung auf 90 v. H. erhöht werden.
  • Die Höhe der Förderung muss grundsätzlich mindestens 5.000 EUR betragen.
  • Die Förderhöchstsumme wird grundsätzlich auf 750 T EUR je Projekt begrenzt.
  • Davon abweichend gelten für das LAU, den Nationalpark Harz, die Biosphärenreservate Mittelelbe und Karstlandschaft Südharz, den Naturpark Drömling, den Landesforstbetrieb und das Landeszentrum Wald keine Förderhöchstgrenzen.

Sonstige Informationen

Verbindungen zu anderen Rechtsvorschriften:

  • Die Maßnahme dient der Umsetzung:
    • Der Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutz-Richtlinie).
    • Der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2006/105/EG des Rates vom 20. November 2006 (FFH-Richtlinie).
    • Des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG) vom 29. Juli 2009.
    • Des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA) vom 10. Dezember 2010.

Handlungsfelder

Umwelt- und Naturschutz

Subthemen

  • Naturschutz und Landschaftspflege

Stand: Juli 2021