Qualifizierungsmaßnahmen für Langzeitarbeitslose und Arbeitslose

ESF

Bayern

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Sozialfonds (ESF) des Landes Bayern 2014-2020 (Version 1.1).

Kurzbeschreibung

Durch zielgruppenspezifische Fördermaßnahmen, die der Wiederherstellung bzw. Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit dienen, sollen die Teilnehmer/innen primär eine berufliche Qualifizierung erlangen.

Förderziel

Die Aktion zielt auf die aktive Eingliederung von Langzeitarbeitslosen durch die Wiederherstellung bzw. Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit ab.

Fördergegenstände

Beschäftigung, Bildung, Qualifizierung

Zuwendungsempfänger

Dieses Operationelle Programm macht keine spezifische Aussage bezüglich kommunaler Zuwendungsempfänger. Bitte prüfen Sie anhand weiterer Quellen (bspw. Förderrichtlinie), ob Sie bzw. Ihre Institution für diese Maßnahme als Zuwendungsempfänger in Frage kommen.

Förderfähige Gebietskulisse

Landesweit

Art der Unterstützung

Zuschuss

Beschreibung

Die Maßnahmen stellen eine Ergänzung zu den Regelinstrumenten der Arbeitsagenturen und Jobcenter dar. Durch berufliche Qualifizierungsmaßnahmen sollen die Integrationschancen der Teilnehmer/innen gesteigert werden. Die Vorhaben orientieren sich inhaltlich an anerkannten Berufsbildern und greifen einzelne oder mehrere Module auf, mit dem Ziel, Defizite im Bereich vorhandener Qualifikationen auszugleichen bzw. Qualifikationen auf den neuesten Stand zu bringen. Die Maßnahmen werden an der Berufsausbildungs-Gleichstellungsverordnung (BAVBVO) ausgerichtet. Der Betreuungsumfang orientiert sich an den Profillagen der Teilnehmer/innen.

 

Die Maßnahmen sollen wie folgt strukturiert werden:

  • Berufliche Qualifizierung zum Ausgleich beruflicher Handicaps einschließlich sozialpädagogischer Begleitung.
  • Berufliche Qualifizierung mit einem ausgedehnteren Betreuungsansatz bei Vorliegen komplexer Profillagen.
  • Maßnahmen aus den genannten Bereichen für Frauen, für Menschen mit Behinderungen, Ältere und Menschen mit Migrationshintergrund, sofern ein spezifischer Förderbedarf besteht.

 

Ein Betriebspraktikum kann einen Pflichtteil der Maßnahme darstellen. In der Regel werden die Qualifikationsvorhaben durch Betreuungsmaßnahmen und stützende Elemente ergänzt. Die beruflichen Qualifizierungen werden nach den regionalen Arbeitsmarktbedarfen angeboten und zielen darauf ab, vorhandene Qualifikationsdefizite auszugleichen, die Betroffenen zu stabilisieren und Vermittlungshandicaps abzubauen.

 

Im Hinblick auf die geförderten Maßnahmen soll der Beitrag zu den umweltspezifischen Zielen gesteigert werden. Einerseits soll das Thema ökologische Nachhaltigkeit stärker in die Inhalte der Qualifizierungen eingehen, andererseits sollen durch gezielte Förderaufrufe spezielle Weiterbildungen, z. B. zu „Green Jobs“, unterstützt werden.

Zielgruppe

Die Vorhaben richten sich an erwerbsfähige, erwachsene Arbeitslose und Langzeitarbeitslose sowie erwerbsfähige, erwachsene ALG-II Bezieher/innen. Es sollen auch Arbeitslose aus dem SGB III mit besonderem Betreuungsbedarf gefördert werden.

Auswahlverfahren

Für die Auswahl der Vorhaben gelten allgemeine Grundsätze, die auf alle Investitionsprioritäten Anwendung finden. Besonderheiten, die sich aus den Zielen der einzelnen Förderaktionen ergeben, werden über spezifische Förderhinweise geregelt.

Projektauswahlkriterien

Für die Auswahl der Vorhaben gelten allgemeine Grundsätze, die auf alle Investitionsprioritäten Anwendung finden. Diese finden Sie im Operationellen Programm auf den Seiten 37-38.

Besonderheiten, die sich aus den Zielen der einzelnen Förderaktionen ergeben, werden über spezifische Förderhinweise geregelt.

Laufzeit

Handlungsfelder

Bildung für nachhaltige Entwicklung und berufliche Qualifizierung

Subthemen

  • Berufliche Aus- und Weiterbildung und Berufsorientierung für eine "Green Economy/Society“

Stand: Juli 2021