Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Sozialfonds (ESF) des Landes Mecklenburg-Vorpommern 2014-2020 (Version 1.1).
Kurzbeschreibung
Diese Maßnahme dient der Unterstützung von Jugendlichen bei ihrem Übergang von der Schule in die Berufsausbildung. Die individuelle Berufs- und Studienwahlkompetenz der Schülerinnen und Schüler soll vor allem durch Projekte der außerschulisch vertieften Berufs- und Studienorientierung unterstützt werden, vor allem auch am Lernort-Betrieb oder in Freiwilligendiensten. Serviceagenturen sollen der Unterstützung chancenarmer junger Menschen dienen. Ein besonderer Fokus wird auch auf die Bildung für nachhaltige Entwicklung gelegt.
Förderziel
Der Übergang von der Schule in den Beruf gelingt erfolgreich, das Lernen in der Ausbildung und das Lebenslange Lernen werden unterstützt.
Fördergegenstände
Begleitung, Betreuung, Beratung, Beschäftigung, Bildung, Qualifizierung
Zuwendungsempfänger
- Träger im Bereich von Berufsorientierung, Ausbildung und Weiterbildung, Träger der Jugendfreiwilligendienste.
- Handwerkskammern und weitere Organisationen des Handwerks.
- Berufliche Schulen.
Förderfähige Gebietskulisse
Landesweit
Art der Unterstützung
Zuschuss (mit degressivem ESF-Mitteleinsatz).
Beschreibung
Die zur Förderung des Übergangs von der Schule in die Berufsausbildung vorgesehenen Maßnahmen leiten sich wesentlich aus dem entsprechenden Landeskonzept ab.
Vorgesehen sind insbesondere die folgenden Maßnahmen:
- Die individuelle Berufs- und Studienwahlkompetenz der Schülerinnen und Schüler soll vor allem durch Projekte der außerschulisch vertieften Berufs- und Studienorientierung unterstützt werden, die gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit gefördert werden. Die entsprechenden Angebote umfassen u. a. umfassende Informationen zu Berufsfeldern, die Vermittlung von Strategien zur Berufswahl und Entscheidungsfindung, fachpraktische Erfahrungen durch Einbindung des Lernort-Betriebs bzw. durch betriebliche Praktika sowie Exkursionen von Schülerinnen und Schülern.
- Ebenfalls geplant ist die Unterstützung des Freiwilligen Sozialen Jahres und des Freiwilligen Ökologischen Jahres (mit degressiver Ausgestaltung des ESF-Einsatzes), also der Verbindung von Berufsorientierung und gesellschaftlichem Engagement.
- Als neuer Förderansatz sind Serviceagenturen für die Nachwuchskräftegewinnung vorgesehen. Die Serviceagenturen haben die Aufgabe, jungen Menschen aus Übergangsmaßnahmen, darüber hinaus bei Bedarf aber auch anderen chancenarmen jungen Menschen den Zugang zu einer betrieblichen Ausbildung und deren erfolgreichen Abschluss zu ermöglichen. Hierzu sollen kleine und mittlere Unternehmen durch externes Ausbildungsmanagement, betriebsspezifisches Coaching und assistierte Ausbildung in die Lage versetzt werden, die entsprechenden Jugendlichen erfolgreich auszubilden. Zugleich soll ein Beitrag zur Sicherung des Fachkräftenachwuchses in den KMU geleistet werden, die im demographischen Wandel verstärkt auf die Ausbildung auch schwächerer Bewerberinnen und Bewerber angewiesen sind. Da es sich um einen neuen Förderansatz handelt, soll die Maßnahme ggf. im Laufe der Förderperiode an den Bedarf der KMU angepasst werden.
Im Zuge der Programmierung konnte eine klare Abgrenzung der Serviceagenturen von den Förderinstrumenten des ESF-Bundesprogramms sichergestellt werden. Von der Berufseinstiegsbegleitung des Bundesprogramms unterscheiden sich die Serviceagenturen für die Nachwuchskräftegewinnung vor allem dadurch, dass sie erst nach der allgemeinbildenden Schule einsetzen. Bei der Ausgestaltung der Förderung wird sichergestellt, dass junge Menschen während einer Betreuung durch einen Berufseinstiegsbegleiter/eine Berufseinstiegsbegleiterin nicht für die Förderung im Rahmen der Serviceagenturen in Frage kommen.
Vom Förderinstrument „Passgenaue Besetzung“ des Bundesprogramms sind die Serviceagenturen durch die grundsätzliche Ausrichtung auf die besondere Zielgruppe der jungen Menschen aus dem Übergangssystem klar abgegrenzt. Beim Förderinstrument „Passgenaue Besetzung“ steht die Unterstützung von KMU mit Nachwuchsproblemen im Vordergrund, eine Ausrichtung auf chancenarme junge Menschen erfolgt dort nicht.
Zur Steigerung der Qualität der beruflichen Ausbildung ist wie schon in der Vergangenheit die Unterstützung der überbetrieblichen Ausbildung im Handwerk und im Agrarbereich vorgesehen. Die Unterstützung der vollzeitschulischen Ausbildung soll fortgeführt werden und vor allem im Bereich der Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern erfolgen. Hiermit wird auf den sehr hohen Fachkräftebedarf in diesem Bereich reagiert.
Die Förderung in der Investitionspriorität ist in sehr hohem Maße auf die junge Generation fokussiert. Es werden aber auch Projekte unterstützt, die auf andere Altersgruppen zielen bzw. altersübergreifend angelegt sind. Hierzu gehört die Erleichterung des Zugangs zum Lebenslangen Lernen durch Transparenz am Weiterbildungsmarkt (Weiterbildungsdatenbank) sowie die Förderung von Projekten, die neue Konzepte des Lebenslangen Lernens erproben bzw. die Durchlässigkeit zwischen den verschiedenen Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung erhöhen.
Im Bereich des spezifischen Ziels sollen darüber hinaus Projekte der Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) unterstützt und so das Lebenslangen Lernen und die Förderung einer nachhaltigen Wirtschaftsweise miteinander verknüpft werden. Entsprechende Projekte können an der beruflichen Ausbildung, an der Weiterbildung und der Entwicklung von Schlüsselqualifikationen ansetzen.
Zielgruppe
- Junge Menschen im Übergang von der Schule in Berufsausbildung und Beruf.
- Kleine und mittlere Unternehmen.
Auswahlverfahren
Die Projekte werden gemäß den vom Begleitausschuss genehmigten Projektauswahlkriterien ausgewählt. Auch bei der Umsetzung von Förderinstrumenten, die nicht regionalisiert sind, sollen zum Teil wettbewerbliche Verfahren für die Projektauswahl zum Einsatz kommen, wie z. B. Ideenwettbewerbe, die dem eigentlichen Zuwendungsverfahren vorgeschaltet sind. Die Begutachtung und Auswahl der Projekte wird dabei in der Regel von einer Jury vorgenommen, in der der jeweils relevante Sachverstand vertreten ist. Der Jury gehören regelmäßig die Wirtschafts- und Sozialpartner an, je nach Thema kommen andere Akteure (z. B. aus der Wissenschaft) hinzu.
Bitte beachten Sie die Grundsätze zur Projektauswahl auf S. 42-43 des Operationellen Programmes des ESF Mecklenburg-Vorpommern sowie die jeweilige Förderrichtlinie.
Projektauswahlkriterien
Wie schon in der Vergangenheit soll die weit überwiegende Anzahl der Projekte auf Basis von Förderrichtlinien bzw. Fördergrundsätzen bewilligt werden.
Im Rahmen der Aktionsprogramme werden von einer Jury zu ausgewählten Themenfeldern Projekte ausgewählt, die im Sinne der Programmziele als besonders ertragreich bzw. als besonders innovativ gelten können. Auf diese Weise soll auch zu einer Verbesserung der Strukturen im jeweiligen Handlungsfeld beigetragen werden. Bei einigen Instrumenten (insbesondere der Weiterbildungsförderung) setzt der Zugang zur Förderung eine staatliche Anerkennung oder die Existenz eines Systems der Qualitätssicherung voraus.
Bitte beachten Sie die Grundsätze zur Projektauswahl auf S. 42-43 des Operationellen Programmes des ESF Mecklenburg-Vorpommern.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 01.01.2014
Ende der Maßnahme: 31.12.2023
Förderung des Freiwilligen Sozialen Jahres: 18.08.2016 - 31.12.2023 Förderung des Freiwilligen Ökologischen Jahres: 01.09.2015 - 31.12.2023 Berufsorientierungsmaßnahmen: 01.08.2017 - 31.12.2021