Die nachfolgenden Inhalte stammen aus den fond- und zielgebietsübergreifenden Operationellen Programmen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und den Europäischen Sozialfonds (ESF) des Landes Niedersachsen 2014-2020 (genehmigt am: 22.12.2014).
Kurzbeschreibung
Im Rahmen von innovativen Bildungsprojekten der beruflichen Erstausbildung sollen neue Strategien des lebenslangen Lernens entwickelt und umgesetzt werden, die den Zugang zu Qualifikationen und Kompetenzen sowohl im allgemeinbildenden als auch im berufsbildenden Bereich ermöglichen. Dies vor allem mit Hinblick auf die Beschäftigung in zukünftig bedeutsamen Branchen (u. a. Green Jobs, IKT, Elektromobilität).
Förderziel
Die Förderung zielt auf die Verbesserung der Zugänglichkeit der beruflichen Erstausbildung für junge Menschen sowie die Sicherung des Ausbildungserfolges.
Fördergegenstände
Beschäftigung, Bildung, Qualifizierung, Demonstrations-, Modell- und Pilotvorhaben, Strategieentwicklung, Konzept-, Teilkonzepterstellung, Vernetzung, Kooperation
Zuwendungsempfänger
Regionale Bildungsanbieter, freie Träger der außerschulischen Bildungsarbeit oder Bildungsabteilungen von Zusammenschlüssen wie Kammern.
Förderfähige Gebietskulisse
Landesweit
Art der Unterstützung
Zuschuss
Beschreibung
Bei der Maßnahme „Innovative Bildungsprojekte der beruflichen Erstausbildung“ steht zur Erreichung des spezifischen Ziels die weitere Verbesserung der Zugänglichkeit der beruflichen Erstausbildung für junge Menschen im Fokus. Hierzu ermöglicht die Maßnahme verschiedene Ansatzpunkte für innovative Maßnahmen.
Es sollen neue Strategien des lebenslangen Lernens entwickelt und umgesetzt werden, die den Zugang zu Qualifikationen und Kompetenzen sowohl im allgemeinbildenden als auch im berufsbildenden Bereich ermöglichen. Die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung sollen besser aufeinander abgestimmt und auf die Erfordernisse einer wissensbasierten Gesellschaft eingestellt werden. Dabei werden Angebote, die zusätzlich zu schulischen Maßnahmen einen reibungslosen Übergang von der Schule in den Beruf ermöglichen und die Unterbringung im so genannten Übergangssystem verhindern, eine wichtige Rolle spielen.
Dieser Übergang an der „ersten Schwelle“ soll insbesondere durch innovative Maßnahmen, die sich auf berufsorientierende Aspekte und nicht-schulfachliche Kompetenzerweiterungen beziehen, erleichtert werden.
Die Weiterentwicklung von Lehrlingsausbildung und alternierender Ausbildung, der Aufbau von Qualifikationsnetzwerken, die bessere Vernetzung von Lernorten oder die Heranführung von KMU und deren Beschäftigten an notwendige Kompetenzen insbesondere in neuen Technologiefeldern werden weitere Bestandteile künftiger Projekte sein. Bei Vorhaben, die sich an Beschäftigte richten, werden bildungspolitische und nicht arbeitsmarktpolitische Aspekte im Vordergrund stehen. Dabei geht es u. a. um neue Lernformen, Projekte in besonders zukunftsträchtigen Branchen (z. B. IKT, Green Jobs oder Elektromobilität) oder die Verbesserung der Qualität der beruflichen Erstausbildung. Mit diesbezüglichen Projekten erhöht sich die „arbeitsmarktliche Verwertbarkeit“ der Qualifikationen und Kompetenzen bei den adressierten Teilnehmerinnen und Teilnehmern, so dass die Übernahmechancen und Verbleibsquoten an der „zweiten Schwelle“ verbessert werden. Darüber hinaus wird dem Erfordernis Rechnung getragen, systemisch-konzeptionelle Weiterentwicklungen anzuregen und zu fördern und damit soziale Innovationen durch bildungspolitische Schwerpunktsetzungen zu ermöglichen.
Darüber hinaus sollen Projekte zum Erwerb interkultureller Kompetenzen oder unternehmerischen Denkens und Handelns in der allgemeinen und der beruflichen Bildung gefördert werden.
In besonderer Weise sollen zudem Vorhaben unterstützt werden, die die Chancengleichheit von Jugendlichen mit Migrationshintergrund und anderer benachteiligter Jugendlicher erhöhen.
Zielgruppe
Schülerinnen und Schüler, Jugendliche, Auszubildende sowie Bildungsverantwortliche in betrieblichen und schulischen Kontexten.
Auswahlverfahren
Die Auswahl der Projekte wird auf der Grundlage hierzu entwickelter Förderrichtlinien getroffen. Sie erfolgt nach Qualitätskriterien, die in einem Scoring-Modell gewichtet werden. Die Querschnittsziele sind Bestandteil des Scoringverfahrens.
Grundsätzlich sind für die einzelnen Maßnahmenbereiche Stichtage vorgesehen, zu denen Anträge gestellt werden können.
Projektauswahlkriterien
Bei den innovativen Bildungsprojekten der beruflichen Erstausbildung sollen insbesondere solche innovativen Konzepte gefördert werden, die neue Zugänge eröffnen sowie exemplarisch und in der Regel regional begrenzt ausprobiert werden sollen. Dies können sowohl strategische Innovationen, als auch konkrete Projekte, Qualifizierungen, Schulungsmaßnahmen und Prozesse der Netzwerkbildung regionaler Akteure sein.
Als solche kommen regionale Bildungsanbieter, freie Träger der außerschulischen Bildungsarbeit oder Bildungsabteilungen von Zusammenschlüssen wie Kammern in Frage.
Kriterien für die Auswahl von Projekten sind Nachweis der Bedürftigkeit eines solchen Projektes in der Region, Erhöhung der Quote der beruflichen Erstausbildung sowie Nachweis des Innovationsgehaltes. Im Rahmen der fachlichen Bewertung des Innovationsgehaltes stehen besondere bildungspolitische Aspekte im Vordergrund, die auf die nachhaltige Verbesserung des Übergangsystems in die berufliche Erstausbildung gerichtet sein müssen. Positiv bewertet werden Konzepte, die einen mehrdimensionalen Ansatz verfolgen und verschiedene Ansatzpunkte im Bildungssystem konzeptionell zusammenbringen.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 01.08.2015
Ende der Maßnahme: 31.12.2023