Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Sozialfonds (ESF) des Landes Hamburg 2014-2020 (Version 1.1).
Kurzbeschreibung
Förderung der Beratung, Begleitung und Vermittlung von gering qualifizierten Beschäftigten und Empfängern von Zusatzleistungen nach SGB II in berufliche Weiterbildung, der Sensibilisierung von Arbeitgebern sowie der Grundbildung als Anreiz für Lebenslanges Lernen und weiteren Qualifizierungen.
Förderziel
Ziel ist die Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit von gering qualifizierten Beschäftigten sowie die Nutzung ökonomischer Potenziale in benachteiligten Stadtteilen.
Fördergegenstände
Begleitung, Betreuung, Beratung, Beschäftigung, Bildung, Qualifizierung, Umsetzung integrierter, territorialer Ansätze
Zuwendungsempfänger
Dieses Operationelle Programm macht keine spezifische Aussage bezüglich kommunaler Zuwendungsempfänger. Bitte prüfen Sie anhand weiterer Quellen (bspw. Förderrichtlinie), ob Sie bzw. Ihre Institution für diese Maßnahme als Zuwendungsempfänger in Frage kommen.
Förderfähige Gebietskulisse
Die förderfähige Gebietskulisse besteht landesweit.
Bezüglich der Förderung im Kontext des raumbezogenen Ansatzes der integrierten Stadtteilentwicklung stellen sog. RISE-Fördergebiete (benachteiligte Stadtteile) eine besondere Gebietskulisse für die Förderung des lebenslangen Lernens dar.
Art der Unterstützung
Die Art der Unterstützung erfolgt über Zuschüsse. Sofern eine direkte finanzielle Förderung mittels Gutscheinen in Frage kommt, werden die im Rahmen der Kohärenzabstimmungen zwischen Bund und Ländern vereinbarten Abgrenzungskriterien (Einkommensgrenze, Qualifizierungskosten) beachtet. Die Kohärenz zum geplanten ESF-Bundesprogramm „Bildungsprämie“ ist damit gewährleistet. Die beschriebenen Ansätze sind darüber hinaus teilnehmerbezogen und auf die individuellen Qualifikationsbedarfe der Zielgruppen ausgerichtet. Überschneidungen zu den geplanten ESF-Bundesprogrammen „Förderung des unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatung“ und „Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier - BIWAQ“ bestehen nicht.
Beschreibung
Die nachfolgend beispielhaft dargestellten Maßnahmen und Ansätze stellen keinen abschließenden Katalog dar. Gering qualifizierte Beschäftigte sollen durch vorgeschaltete, zum Teil aufsuchende und begleitende Beratung, Begleitung und Vermittlung in berufsrelevanten Weiterbildungen unterstützt werden. Zur Steigerung der Passgenauigkeit beruflicher Weiterbildungen sollen zudem Weiterbildungsbausteine entwickelt und erprobt werden.
Mit seiner auf Dienstleistungen und hier insbesondere Unternehmensdienstleistungen ausgerichteten Branchenstruktur verfügt Hamburg über eine national und international konkurrenzfähige Wirtschaft.
Diese Stärke der Hamburger Wirtschaft geht auf der anderen Seite, im Vergleich zu anderen Regionen, mit einer höheren Beschäftigungsschwelle gerade für gering qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einher. Diese Gruppe der Beschäftigten hat weniger Chancen auf dauerhafte Erwerbstätigkeit und ist in hohem Maße von Arbeitslosigkeit bedroht. In besonderem Maße sind von diesen Risiken Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit bzw. mit Migrationshintergrund betroffen. Zugleich ist diese Gruppe wie auch die der gering Qualifizierten insgesamt in der Weiterbildung deutlich unterrepräsentiert. Zu der Gruppe der gering Qualifizierten gehören auch viele Menschen, die trotz ihrer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung ergänzende Leistungen nach dem SGB II beziehen. Eine qualifizierte berufliche Weiterbildung soll hier dazu beitragen, dass diese Menschen unabhängig von Transferleistungen werden.
Neben der punktuellen Weiterbildungsberatung und der finanziellen Unterstützung der beruflichen Weiterbildung soll besonderes Augenmerk auf der Gewinnung gering qualifizierter Beschäftigter für die berufliche Weiterbildung sowie auf einer intensiven und längerfristigen Begleitung dieser Zielgruppe liegen. Gering qualifizierte Beschäftigte und in noch größerem Umfang Beschäftigte, die ergänzende Leistungen nach dem SGB II beziehen, können nur über aufsuchende Arbeit erreicht werden. Sind die Menschen erreicht, bedarf es darüber hinaus intensiver Beratungs- und Überzeugungsarbeit hinsichtlich des Mehrwerts beruflicher Weiterbildung. Es sind nicht nur Skepsis und Bedenken bei den Beschäftigten selbst zu überwinden, sondern häufig auch bei den Arbeitgebern, die nicht in jedem Fall ein Interesse daran haben, dass ihre Beschäftigten sich weiter qualifizieren, deren Zustimmung in der Regel aber erforderlich ist, beispielsweise, weil die Qualifizierungen während der Arbeitszeit absolviert werden. Gelingt neben der Akquise auch diese Überzeugungsarbeit, stellt sich eine erfolgreiche berufliche Qualifizierung häufig nur dann ein, wenn die Menschen vor und während des Qualifizierungsprozesses intensiv begleitet werden, um einen nachhaltigen Qualifizierungserfolg sicherzustellen. Geeignete Instrumente hierfür sind individuelle Qualifizierungspläne, in denen konkrete Etappenziele vereinbart werden, deren Erreichen die Voraussetzung für eine weitere Förderung ist.
Da diese Gruppen in Hamburg bereits in der Förderperiode 2007-2013 Zielgruppe im Bereich des Lebenslangen Lernens im Rahmen des Projektes des „Weiterbildungsbonus“ waren, bestehen hier entsprechende Erfahrungen, wo diese Menschen erreicht werden können. Der Ansatz des Weiterbildungsbonus soll unter Beachtung der im Rahmen der Kohärenzabstimmungen zwischen Bund und Ländern vereinbarten Abgrenzungskriterien gegenüber dem ESF-Bundesprogramm „Bildungsprämie“ weitergeführt werden. Dieser Projektansatz wird qualitativ und quantitativ den Schwerpunkt der zu unterstützenden Maßnahmen darstellen.
Daneben stellen vor dem Hintergrund des Rahmenprogramms Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE), das zum fachpolitischen Bezugsrahmen dieses Operationellen Programms gehört, die sog. RISE-Fördergebiete (benachteiligte Stadtteile) eine besondere Gebietskulisse für die Förderung des Lebenslangen Lernens dar.
Zum einen sollen die Inhaber von Klein- und Kleinstbetrieben in strukturschwachen Versorgungszentren in benachteiligten Stadtteilen für die berufliche Weiterbildung sensibilisiert werden. Diese Betriebe sind in den Sozialräumen wichtige Arbeitgeber sowie Anbieter von Ausbildungs- und Praktikumsplätzen und haben das Potential, die benachteiligten Stadtteile aufzuwerten. Die Inhaber und Beschäftigten dieser Betriebe haben häufig Migrationshintergrund und sind eher gering qualifiziert. Sie verfügen meist über geringe Erfahrungen im unternehmerischen Handeln sowie über wenige Kenntnisse der Qualifizierungsmöglichkeiten. Die Betriebsinhaber und Beschäftigten sollen daher über die aufsuchende Beratung und Vermittlung von Weiterbildungen qualifiziert werden, um sie in die Lage zu versetzen, ihr ökonomisches Potenzial am Standort besser auszuschöpfen. Die Qualifizierung soll auch dazu dienen, weitere Beschäftigungsverhältnisse sowie Ausbildungsplätze am Standort zu schaffen.
Zum anderen sollen in Stadtteilen mit überdurchschnittlich hohen Anteilen bildungsbenachteiligter Menschen niedrigschwellige und sozialräumlich ausgerichtete Angebote für Grundbildung (Alphabetisierung, lebenspraktische Grundbildung wie z. B. zur Gesundheitsvorsorge, Selbstorganisation, Medienkompetenz, Kindererziehung etc.) geschaffen werden. Vorrangiges Ziel ist es, die Notwendigkeit Lebenslangen Lernens zu vermitteln und zu weiteren Schritten wie dem Nachholen von Schul- und Berufsabschlüssen oder der Teilnahme an anderweitigen Qualifizierungen anzuregen.
Zielgruppe
Geringqualifizierte Beschäftigte und Empfänger ergänzender Leistungen nach SGB II sowie Besitzer von Klein- und Kleinstbetrieben in strukturschwachen Stadtteilen.
Auswahlverfahren
Es ist Aufgabe der ESF-Verwaltungsbehörde, geeignete Auswahlverfahren und -kriterien aufzustellen und nach Billigung durch den ESF-Begleitausschuss anzuwenden, die diskriminierungsfrei und transparent sind. Unter der Überschrift „Anwendung des Wettbewerbsprinzips bei der Auswahl der Projekte“ hat der Europäische Rat vom 07. und 08.02.2013 diese bereits im VO-Entwurf enthaltene Regelung nochmals bekräftigt. Nach Art. 100 Abs. 2a AVO-E muss der ESF-Begleitausschuss Methodik und Kriterien der Auswahl billigen.
Um der Forderung einer transparenten, diskriminierungsfreien und wettbewerblich organisierten Auswahl von Vorhaben gerecht zu werden, beabsichtigt die ESF-Verwaltungsbehörde im Einklang mit den am ESF beteiligten Hamburger Behörden, am seit 2007 praktizierten Wettbewerbsverfahren festzuhalten. Dies wurde u. a. auch aus dem Kreise der im ESF-Monitoringausschuss vertretenen Wirtschafts- und Sozialpartnern ausdrücklich unterstützt. Vor dem Antrags- und Bewilligungsverfahren findet regelmäßig eine Auswahl von Projektvorschlägen im Rahmen von Wettbewerbsverfahren statt.
Auf der Grundlage von Leistungsbeschreibungen, die die ESF-Verwaltungsbehörde in Zusammenarbeit mit anderen Hamburger Behörden, der Agentur für Arbeit Hamburg und des Jobcenterteam.arbeit.hamburg erstellt, können Projektvorschläge im Rahmen von Wettbewerbsverfahren eingereicht werden. Damit kann zwischen mehreren Antragstellern und Konzeptionen ausgewählt werden. Die thematisch unterschiedlich ausgerichteten Arbeitsgruppen und Vorauswahlkommissionen bereiten die Entscheidungen des ESF-Behördenausschusses jeweils vor. Die Mitglieder der Arbeitsgruppen und Vorauswahlkommissionen setzen sich aus den an der Umsetzung des Programms beteiligten Fachbehörden zusammen. Die Leitung der Arbeitsgruppen und Vorauswahlkommissionen liegt bei der ESF-Verwaltungsbehörde (Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration). In den Arbeitsgruppen werden die Wettbewerbsverfahren vorbereitet, die Leistungsbeschreibungen und das jeweilige Fördervolumen abgestimmt.
Für die Aktionen des Programms werden entsprechende Leistungsbeschreibungen mit Zielen und Erfolgserwartungen für jedes Instrument formuliert. In den Vorauswahlkommissionen werden die eingereichten Projektvorschläge gemeinsam bewertet und Empfehlungen für den Behördenausschuss ausgesprochen. Neben der formalen Prüfung der eingereichten Projektvorschläge, erfolgt eine Kostenbewertung sowie eine konzeptionelle Bewertung der Projektvorschläge anhand inhaltlicher Kriterien, die vom ESF-Behördenausschuss entwickelt und vom ESF-Begleitausschuss gebilligt werden. Der Behördenausschuss beschließt, welche Projektvorschläge eine Förderung erhalten sollen. Die Ergebnisse des Wettbewerbsverfahrens werden dem Begleitausschuss vorgestellt.
Im Anschluss erfolgt das Antrags- und Bewilligungsverfahren. Mit diesem Verfahren wird ein hohes Maß an Transparenz und Effektivität bei der Bewilligung von ESF-Maßnahmen hergestellt. Alle Unterlagen zu den Wettbewerbsverfahren sind für die Projektträger und Interessierte auf der Internetseite www.esf-hamburg.de abrufbar.
Projektauswahlkriterien
Für die Durchführung der zukünftigen Wettbewerbsverfahren wurde von der ESF-Verwaltungsbehörde das Bewertungsraster überarbeitet und die Formulare an die Anforderungen der Förderperiode 2014-2020 angepasst bzw. aktualisiert. Nach den Standardangaben zum Bewerber und Projekt werden jetzt 15 Einzelkategorien zum Projektvorschlag abgefragt, die in die drei Gruppen Konzept (8 Abfragen), Projektergebnisse (3) und Kompetenzen (4) unterteilt sind. In die Erklärung wurde eine Angabe zur Zahlung von Mindestlohn aufgenommen.
Je Einzelkategorie können bis zu 5 Punkte vergeben werden, so dass im Rahmen der inhaltlichen Bewertung bis zu 75 Punkte bzw. 75 Prozent erzielt werden können. Für die Kosten werden bis zu 20 Punkte vergeben und für die Tarifbindung 5 Extrapunkte, so dass insgesamt 100 Punkte erzielt werden können.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 01.01.2014
Ende der Maßnahme: 31.12.2023