Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (ELER) der Länder Berlin & Brandenburg 2014-2020 (Version 1.3).
Kurzbeschreibung
Vorbereitung und Durchführung von Kooperationsmaßnahmen der lokalen Aktionsgruppe.
Förderziel
Die Maßnahme trägt hauptsächlich zu den Zielen des Schwerpunktbereichs 6b (lokale Entwicklung) bei. Die Verwirklichung der Regionalen Entwicklungsstrategien dient unter Ausschöpfung des endogenen Potenzials und der damit zusammenhängenden höheren Mitwirkung der lokalen Bevölkerung einer bottom-up-geprägten lokalen Entwicklung.
Fördergegenstände
Ausstattung, Versorgungsinfrastruktur, Beratung, Daten-, Informationsgrundlagen, Management, Verwaltung, Strategieentwicklung, Konzept-, Teilkonzepterstellung, Umsetzung integrierter, territorialer Ansätze, Vernetzung, Kooperation
Zuwendungsempfänger
Rechtsfähige Zusammenschlüsse von verschiedenen Akteuren mit Einbindung von Gemeinden und Gemeindeverbänden.
Förderfähige Gebietskulisse
Im Rahmen von LEADER können Vorhaben gefördert werden, wenn diese in der im EPLR definierten Fördergebietskulisse für den ländlichen Raum und in den Gebietskulissen der anerkannten LEADER-Regionen umgesetzt werden.
Einen Link zu Details über die einzelnen genehmigten LEADER-Regionen erhalten Sie unter der Rubrik "Raumbezogener Ansatz - Weiterführende Informationen".
Art der Unterstützung
Zuschüsse
Beschreibung
Vorbereitende technische Unterstützung der Zusammenarbeit.
Unterstützung von Anbahnungsaktionen, die in der Planungs- und Vorbereitungsphase zur Erleichterung der Findung von Kontakten mit potenziellen Partnern eine gebietsübergreifende oder transnationale Zusammenarbeit von LEADER-Gebieten (und damit vergleichbaren Gebieten) befördert. Grundsätzlich geht diese technische Unterstützung dem Kooperationsprojekt voraus und ist auf einen Zeitraum von maximal acht Monate begrenzt. Sie dient der Finanzierung von Aktivitäten des Brandenburgischen Teils der Partnerschaft.
Förderfähige Kosten:
- Reisekosten zu potenziellen Partnern (auf Grundlage des Bundesreisekostengesetzes).
- Kosten für Übersetzungen und Dolmetscher.
- Kosten für Machbarkeitsstudien.
- Beratungskosten.
Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen
Die Vorhaben müssen einen Beitrag zur Zielerreichung der regionalen Entwicklungsstrategie leisten.
Voraussetzung für die Gewährung einer Zuwendung ist die Vorlage einer von allen Kooperationspartnern unterzeichneten Absichtserklärung zu einer/mehreren geplanten Kooperation/en sowie ein positiver Beschluss des Entscheidungsgremiums der LAG zur Auswahl des Vorhabens.
Auswahlverfahren
Nach Art. 34 Abs. 3d der VO (EU) 1303/2013 erfolgt die Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen durch die LAG und die Auswahl der Vorhaben durch das Entscheidungsgremium der LAG. Die LAG legt die Prinzipien der Auswahlkriterien in der LEADER-Entwicklungsstrategie fest.
Die Auswahl der Vorhaben und deren Bewertung muss dokumentiert werden. Das Verfahren hat nichtdiskriminierenden, transparenten und objektiven Kriterien gem. Art. 34 der VO (EU) 1303/2013 zu genügen. Das Verfahren, die Auswahlkriterien und das Ergebnis müssen mindestens auf einer Internetseite der LAG öffentlich gemacht werden.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 01.10.2018
Ende der Maßnahme: 31.12.2021
Sonstiges
(Anwendbare) Beträge und Fördersätze:
- Bis zu 80% der zuschussfähigen Ausgaben, maximal bis zu 5.000 EUR.