Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (ELER) der Länder Berlin & Brandenburg 2014-2020 (Version 1.3).
Kurzbeschreibung
Förderung für die Durchführung der Vorhaben im Rahmen der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Strategie für lokale Entwicklung.
Förderziel
Die Maßnahme trägt hauptsächlich zu den Zielen des Schwerpunktbereichs 6b (lokale Entwicklung) bei. Die Verwirklichung der Regionalen Entwicklungsstrategien dient unter Ausschöpfung des endogenen Potenzials und der damit zusammenhängenden höheren Mitwirkung der lokalen Bevölkerung einer bottom-up-geprägten lokalen Entwicklung.
Fördergegenstände
Umsetzung integrierter, territorialer Ansätze
Zuwendungsempfänger
Natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts.
Förderfähige Gebietskulisse
Im Rahmen von LEADER können Vorhaben gefördert werden, wenn diese in der im EPLR definierten Fördergebietskulisse für den ländlichen Raum und in den Gebietskulissen der anerkannten LEADER-Regionen umgesetzt werden.
Einen Link zu Details über die einzelnen genehmigten LEADER-Regionen erhalten Sie unter der Rubrik "Raumbezogener Ansatz - Weiterführende Informationen".
Art der Unterstützung
Zuschüsse
Beschreibung
Unterstützung bei der Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen der lokalen Entwicklungsstrategie.
Unterstützt werden Maßnahmen, die der Umsetzung und der Zielerreichung der regionalen Entwicklungsstrategie dienen, insbesondere:
- Zur Unterstützung und Sensibilisierung der lokalen Akteure (Vorhaben, die dem Kapazitätsaufbau, der Schulung und Vernetzung sowie Information und Konzepterarbeitung dienen).
- Zur Steigerung der Lebensqualität und regionalen Wertschöpfung.
- Zur Sicherung der Grundversorgung.
- Zum Umgang mit den Herausforderungen des demografischen Wandels.
- Zur Senkung des Flächenverbrauchs, zur Umsetzung der Energiewende und zum Schutz der Biodiversität.
- Zur stärkeren Integration der Entwicklung von städtischen und ländlichen Räumen.
- Zur Unterstützung des Engagements lokaler Akteure und kleiner Vorhaben in kleinteiligen, lokalen Initiativen mit dem Ziel, ländliche Orte als Lebensmittelpunkt zu erhalten und einen Beitrag zur sozialen Entwicklung auf dem Lande zu leisten.
Förderfähige Kosten:
- Investitionen nach Artikel 45 VO (EU) 1305/2013 außer Erwerb von unbeweglichem Vermögen. Der Erwerb von gebrauchten technischen Anlagen und technischen Ausrüstungsgegenständen kann in begründeten Einzelfällen zugelassen werden, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
- Nachweis durch Antragsteller, dass die technischen Anlagen bzw. Ausrüstungsgegenstände mit den erforderlichen technischen Merkmalen nicht mehr hergestellt werden.
- Die technischen Anlagen bzw. Ausrüstungsgegenstände müssen den geltenden Normen und Standards entsprechen.
- Vorlage einer Erklärung des Verkäufers - durch lückenlosen Nachweis zum Ursprung -, dass in den letzten fünf Jahren der Erwerb dieses Gegenstandes weder mit nationalen noch mit Mitteln der Europäischen Union unterstützt wurde.
- Kosten im Zusammenhang mit projektbezogener Öffentlichkeitsarbeit.
- Kosten für Untersuchungen, Schulungen und Seminare für lokale Akteure im Rahmen eines konkreten Projektes.
- Kosten im Zusammenhang mit Marketingaktionen, Messen und Ausstellungen im Rahmen eines konkreten Projektes.
- Keine Finanzierung von laufenden Kosten.
Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen
Die Vorhaben müssen einen Beitrag zur Zielerreichung der regionalen Entwicklungsstrategie leisten.
LEADER-Projekte müssen grundsätzlich im Gebiet einer Lokalen Aktionsgruppe (LAG) liegen. Bei einer geplanten Projektumsetzung ganz oder teilweise außerhalb ist eine Begründung der LAG dafür erforderlich, dass der Mehrwert des betreffenden Projekts dem LEADER-Gebiet zugute kommt.
Ein positiver Beschluss des Entscheidungsgremiums der LAG zur Auswahl des Vorhabens muss vorliegen.
Auswahlverfahren
Nach Art. 34 Abs. 3d der VO (EU) 1303/2013 erfolgt die Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen durch die LAG und die Auswahl der Vorhaben durch das Entscheidungsgremium der LAG. Die LAG legt die Prinzipien der Auswahlkriterien in der LEADER-Entwicklungsstrategie fest.
Die Auswahl der Vorhaben und deren Bewertung muss dokumentiert werden. Das Verfahren hat nichtdiskriminierenden, transparenten und objektiven Kriterien gem. Art. 34 VO (EU) 1303/2013 zu genügen. Das Verfahren, die Auswahlkriterien und das Ergebnis müssen mindestens auf einer Internetseite der LAG öffentlich gemacht werden.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 01.10.2018
Ende der Maßnahme: 31.12.2021
Sonstiges
(Anwendbare) Beträge und Fördersätze:
- Öffentliche Begünstigte:
- Bis zu 100% der zuschussfähigen Gesamtausgaben.
- Andere Begünstigte:
- Investive Vorhaben:
- Gemeinnützig anerkannte juristische Personen bis zu 75%.
- Natürliche und juristische Personen des privaten Rechts:
- Wirtschaftliche Vorhaben bis zu 45% der zuschussfähigen Ausgaben.
- Sonstige Vorhaben bis zu 45% der zuschussfähigen Ausgaben.
- Kleinteilige lokale Initiativen:
- Bis zu 80% der zuschussfähigen Ausgaben, maximal 5.000 EUR pro Einzelmaßnahme und 50.000 EUR pro LAG und Jahr.
- Nicht investive Vorhaben (Beteiligungsprozesse, Informations- und Sensibilisierungsvorhaben):
- Bis zu 80% der zuschussfähigen Ausgaben.
- Investive Vorhaben: