Die Maßnahme wird nicht in Berlin umgesetzt.

Vorhaben der ländlichen Entwicklung im Rahmen von LEADER Teil II B - Unterstützung, Sensibilisierung der lokalen Akteure sowie Teil II D - Umsetzung von investiven Vorhaben im Rahmen der regionalen Entwicklungsstrategie

ELER

Berlin Brandenburg

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (ELER) der Länder Berlin & Brandenburg 2014-2020 (Version 1.3).

Kurzbeschreibung

Förderung für die Durchführung der Vorhaben im Rahmen der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Strategie für lokale Entwicklung.

Förderziel

Die Maßnahme trägt hauptsächlich zu den Zielen des Schwerpunktbereichs 6b (lokale Entwicklung) bei. Die Verwirklichung der Regionalen Entwicklungsstrategien dient unter Ausschöpfung des endogenen Potenzials und der damit zusammenhängenden höheren Mitwirkung der lokalen Bevölkerung einer bottom-up-geprägten lokalen Entwicklung.

Fördergegenstände

Umsetzung integrierter, territorialer Ansätze

Zuwendungsempfänger

Natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts.

Förderfähige Gebietskulisse

Im Rahmen von LEADER können Vorhaben gefördert werden, wenn diese in der im EPLR definierten Fördergebietskulisse für den ländlichen Raum und in den Gebietskulissen der anerkannten LEADER-Regionen umgesetzt werden.

Einen Link zu Details über die einzelnen genehmigten LEADER-Regionen erhalten Sie unter der Rubrik "Raumbezogener Ansatz - Weiterführende Informationen".

Art der Unterstützung

Zuschüsse

Beschreibung

Unterstützung bei der Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen der lokalen Entwicklungsstrategie.

 

Unterstützt werden Maßnahmen, die der Umsetzung und der Zielerreichung der regionalen Entwicklungsstrategie dienen, insbesondere:

  • Zur Unterstützung und Sensibilisierung der lokalen Akteure (Vorhaben, die dem Kapazitätsaufbau, der Schulung und Vernetzung sowie Information und Konzepterarbeitung dienen).
  • Zur Steigerung der Lebensqualität und regionalen Wertschöpfung.
  • Zur Sicherung der Grundversorgung.
  • Zum Umgang mit den Herausforderungen des demografischen Wandels.
  • Zur Senkung des Flächenverbrauchs, zur Umsetzung der Energiewende und zum Schutz der Biodiversität.
  • Zur stärkeren Integration der Entwicklung von städtischen und ländlichen Räumen.
  • Zur Unterstützung des Engagements lokaler Akteure und kleiner Vorhaben in kleinteiligen, lokalen Initiativen mit dem Ziel, ländliche Orte als Lebensmittelpunkt zu erhalten und einen Beitrag zur sozialen Entwicklung auf dem Lande zu leisten.

 

Förderfähige Kosten:

  • Investitionen nach Artikel 45 VO (EU) 1305/2013 außer Erwerb von unbeweglichem Vermögen. Der Erwerb von gebrauchten technischen Anlagen und technischen Ausrüstungsgegenständen kann in begründeten Einzelfällen zugelassen werden, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
    • Nachweis durch Antragsteller, dass die technischen Anlagen bzw. Ausrüstungsgegenstände mit den erforderlichen technischen Merkmalen nicht mehr hergestellt werden.
    • Die technischen Anlagen bzw. Ausrüstungsgegenstände müssen den geltenden Normen und Standards entsprechen.
    • Vorlage einer Erklärung des Verkäufers - durch lückenlosen Nachweis zum Ursprung -, dass in den letzten fünf Jahren der Erwerb dieses Gegenstandes weder mit nationalen noch mit Mitteln der Europäischen Union unterstützt wurde.
  • Kosten im Zusammenhang mit projektbezogener Öffentlichkeitsarbeit.
  • Kosten für Untersuchungen, Schulungen und Seminare für lokale Akteure im Rahmen eines konkreten Projektes.
  • Kosten im Zusammenhang mit Marketingaktionen, Messen und Ausstellungen im Rahmen eines konkreten Projektes.
  • Keine Finanzierung von laufenden Kosten.

Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen

Die Vorhaben müssen einen Beitrag zur Zielerreichung der regionalen Entwicklungsstrategie leisten.

LEADER-Projekte müssen grundsätzlich im Gebiet einer Lokalen Aktionsgruppe (LAG) liegen. Bei einer geplanten Projektumsetzung ganz oder teilweise außerhalb ist eine Begründung der LAG dafür erforderlich, dass der Mehrwert des betreffenden Projekts dem LEADER-Gebiet zugute kommt.

Ein positiver Beschluss des Entscheidungsgremiums der LAG zur Auswahl des Vorhabens muss vorliegen.

Auswahlverfahren

Nach Art. 34 Abs. 3d der VO (EU) 1303/2013 erfolgt die Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen durch die LAG und die Auswahl der Vorhaben durch das Entscheidungsgremium der LAG. Die LAG legt die Prinzipien der Auswahlkriterien in der LEADER-Entwicklungsstrategie fest.

Die Auswahl der Vorhaben und deren Bewertung muss dokumentiert werden. Das Verfahren hat nichtdiskriminierenden, transparenten und objektiven Kriterien gem. Art. 34 VO (EU) 1303/2013 zu genügen. Das Verfahren, die Auswahlkriterien und das Ergebnis müssen mindestens auf einer Internetseite der LAG öffentlich gemacht werden.

Laufzeit

Start der Maßnahme: 01.10.2018

Ende der Maßnahme: 31.12.2021

Sonstiges

(Anwendbare) Beträge und Fördersätze:

  • Öffentliche Begünstigte:
    • Bis zu 100% der zuschussfähigen Gesamtausgaben.
  • Andere Begünstigte:
    • Investive Vorhaben:
      • Gemeinnützig anerkannte juristische Personen bis zu 75%.
      • Natürliche und juristische Personen des privaten Rechts:
        • Wirtschaftliche Vorhaben bis zu 45% der zuschussfähigen Ausgaben.
        • Sonstige Vorhaben bis zu 45% der zuschussfähigen Ausgaben.
    • Kleinteilige lokale Initiativen:
      • Bis zu 80% der zuschussfähigen Ausgaben, maximal 5.000 EUR pro Einzelmaßnahme und 50.000 EUR pro LAG und Jahr.
    • Nicht investive Vorhaben (Beteiligungsprozesse, Informations- und Sensibilisierungsvorhaben):
      • Bis zu 80% der zuschussfähigen Ausgaben.

Art des raumbezogenen Ansatzes

LEADER - lokale Entwicklung durch örtliche Bevölkerung

Kurzbeschreibung

Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten

Beschreibung

Im Rahmen dieser Maßnahme werden Vorhaben der Lokalen Aktionsgruppen (LAG) im Bereich LEADER aus dem ELER unterstützt. Rechtsgrundlage bilden die Art. 32ff. ESIF-VO i. V. m. Art. 42ff. ELER-Verordnung.

 

Die Ausgangslage im ländlichen Raum des Landes Brandenburg ist lokal sehr differenziert und bedarf spezifischer Lösungen.

Im Rahmen der sozioökonomischen Analyse und der SWOT-Analyse wurde festgestellt, dass sich LEADER als der strategische Ansatz für die ländliche Entwicklung erwiesen hat. Eine von zivilgesellschaftlichen und öffentlichen Strukturen getragene, auf thematische und regionale Schwerpunktsetzung gerichtete Umsetzung von regionalen Entwicklungsstrategien kann das endogene Potenzial einer Region wirksam aktivieren.

 

Die für die einzelnen Regionen erforderlichen spezifischen Lösungen wurden dabei zu Beginn der Förderperiode durch die jeweilige LAG in einer entsprechenden Strategie (Regionale Entwicklungsstrategie) erarbeitet. Dieses Vorgehen gewährleistet einen Mehrwert gegenüber nicht lokal abgestimmten Einzelvorhaben durch die Berücksichtigung lokal-spezifischer Anforderungen und möglicher Synergien aus der Regionalen Entwicklungsstrategie. Zur Umsetzung der Regionalen Entwicklungsstrategie ist neben dem Engagement öffentlicher Stellen in erheblichem Maß auch privates Engagement erforderlich. Durch Sensibilisierung, Mitarbeit in der LAG und Beteiligung der örtlichen Bevölkerung an den Entscheidungsprozessen kann dieses private Entwicklungspotenzial besser erschlossen werden. Entsprechende Kapazitäten in der lokalen Bevölkerung konnten im Zeitraum 2007 bis 2013 fast flächendeckend aufgebaut werden.

 

Mit der Umsetzung von Vorhaben im Rahmen einer Regionalen Entwicklungsstrategie werden darüber hinaus mehr Innovationen, Vernetzung, Synergien, eine höhere Wertschöpfung und Akzeptanz auf lokaler Ebene gegenüber einer Einzelfallförderung erwartet. Der Mehrwert von LEADER im Vergleich zu Mainstreammaßnahmen besteht damit insbesondere in der Aktivierung endogenen privaten Entwicklungspotenzials. Zur Unterstützung dieses Mehrwertes werden entsprechende finanzielle Rahmenbedingungen festgelegt. So wird die öffentliche Kofinanzierung für alle privaten Antragsteller in LEADER vollständig durch den brandenburgischen Haushalt bereitgestellt.

 

Die Maßnahme trägt hauptsächlich zu den Zielen des Schwerpunktbereichs 6b (lokale Entwicklung) bei.
Die Verwirklichung der Regionalen Entwicklungsstrategien dient unter Ausschöpfung des endogenen Potenzials und der damit zusammenhängenden höheren Mitwirkung der lokalen Bevölkerung einer bottom-up-geprägten lokalen Entwicklung.


Bei der Umsetzung der Regionalen Entwicklungsstrategien werden auch Beiträge zu anderen Schwerpunktbereichen erbracht. Dies hängt von der spezifischen Ausgestaltung der Regionalen Entwicklungsstrategien ab. Auf Grund der bisherigen Erfahrungen aus der Umsetzung von LEADER in Brandenburg ist zu erwarten, dass vor allem auch Beiträge zum Schwerpunktbereich a der Priorität 6 geleistet werden, indem Investitionen in die Schaffung und Entwicklung nichtlandwirtschaftlicher
Tätigkeiten (Kleingewerbe, Handwerk, gewerbliche Dienstleistungen) unterstützt werden, die zur Gründung und Entwicklung von kleinen Unternehmen und Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen.

Eine Auflistung der LEADER-Regionen inklusive Kontaktinformationen ist hier abrufbar.

Fonds

ELER

Fördergebietseingrenzung

Im Rahmen von LEADER können Vorhaben gefördert werden, wenn diese in der im EPLR definierten Fördergebietskulisse für den ländlichen Raum und in den Gebietskulissen der anerkannten LEADER-Regionen umgesetzt werden. Einen Link zu Details über die einzelnen genehmigten LEADER-Regionen erhalten Sie unter der Rubrik "Weiterführende Informationen".

Zielgruppe

Öffentliche kommunale (insbesondere Gemeinden und Kreise) und öffentlich nicht-kommunale Träger (z. B. anerkannte kirchliche Zusammenschlüsse) sowie private Personen (z. B. natürliche Personen, Personengesellschaften, juristische Personen), öffentliche private Partnerschaften (LAG) als auch (landwirtschaftliche) Unternehmen als Träger.

Weiterführende Informationen

Art des raumbezogenen Ansatzes

Integrierte nachhaltige Stadtentwicklung

Kurzbeschreibung

Integrierte, nachhaltige Stadt-Umland-Entwicklung (Stadt-Umland-Wettbewerb, SUW)

Beschreibung

Hinweis: Die Umsetzung des Integrierten Ansatzes ist aus EU-Mitteln des EFRE und unter Beteiligung des ESF und des ELER vorgesehen. Zur Klärung der Rahmenbedingungen einer fondsübergreifenden Förderung informieren Sie sich bitte auf der Webseite des Stadt-Umland-Wettbewerbs und sprechen Sie ggf. mit dem zuständigen Ansprechpartner. Eine detaillierte Beschreibung zentraler Zuwendungsvorausetzungen findet sich im Operationellen Programm des EFRE-Brandenburg, S. 113ff.

 

Artikel 7 der EFRE-Verordnung benennt mit den Herausforderungen in den Bereichen Ökonomie, Umwelt, Klima, Demografie und Soziales fünf Dimensionen der nachhaltigen Stadtentwicklung, die es zu berücksichtigen gilt.

Die Landesregierung greift mit ihrem Kabinettbeschluss vom 30.10.2012 zur EU-Förderperiode 2014-2020 diese Dimensionen auf und benennt das integrative Zusammenspiel von Stadt und Umland als eine der drei zentralen Querschnittsaufgaben. Sie trägt damit auch zur Umsetzung der in Abstimmung befindlichen brandenburgischen Nachhaltigkeitsstrategie bei.

 

Das wesentliche Element, die hierzu erforderlichen Kooperationen, Strategien und Projekte anzuregen und zu verstärken, ist der Stadt-Umland-Wettbewerb (SUW). Er soll dazu beitragen, Strategien zu entwickeln und entsprechend der Herausforderungen Projekte umzusetzen. Mit Bezug auf die unterschiedlichen Potentiale und Herausforderungen der Städte und der ländlichen Räume soll deren gemeinsame Entwicklung gefördert werden. Die in einer Strategie zusammengefassten Projekte sollen die Städte und das Umland in ihrer Funktionsentwicklung unterstützen. Sie sollen kooperativ und partnerschaftlich mit relevanten Akteuren in den jeweiligen Räumen entwickelt und abgestimmt werden.
Insgesamt drei Themenfelder bilden den Rahmen, an dem sich die Strategien und Projekte inhaltlich ausrichten sollen:

  • Infrastruktur und Umwelt.
  • Mobilität und Energie.
  • Wirtschaft und Tourismus.

 

In den Wettbewerbsbeiträgen sollte auf alle Themenfelder Bezug genommen werden, entweder durch direkte Auswahl oder durch Querbezüge.

Es wird über die Fördermöglichkeiten der Mischachse hinaus durch diesen Wettbewerb der Anstoß gegeben, auch andere Fördermöglichkeiten im Rahmen der OP EFRE, ESF, des ELER sowie der nationalen Förderung inhaltlich einzubeziehen.

Fonds

EFRE, ESF, ELER

Weiterführende Informationen

Stadt-Umland-Wettbewerb

Stand: Juli 2021