Beschreibung
Im Rahmen dieser Maßnahme werden Vorhaben der Lokalen Aktionsgruppen (LAG) im Bereich LEADER aus dem ELER unterstützt. Rechtsgrundlage bilden die Art. 32ff. ESIF-VO i. V. m. Art. 42ff. ELER-Verordnung.
Die Ausgangslage im ländlichen Raum des Landes Brandenburg ist lokal sehr differenziert und bedarf spezifischer Lösungen.
Im Rahmen der sozioökonomischen Analyse und der SWOT-Analyse wurde festgestellt, dass sich LEADER als der strategische Ansatz für die ländliche Entwicklung erwiesen hat. Eine von zivilgesellschaftlichen und öffentlichen Strukturen getragene, auf thematische und regionale Schwerpunktsetzung gerichtete Umsetzung von regionalen Entwicklungsstrategien kann das endogene Potenzial einer Region wirksam aktivieren.
Die für die einzelnen Regionen erforderlichen spezifischen Lösungen wurden dabei zu Beginn der Förderperiode durch die jeweilige LAG in einer entsprechenden Strategie (Regionale Entwicklungsstrategie) erarbeitet. Dieses Vorgehen gewährleistet einen Mehrwert gegenüber nicht lokal abgestimmten Einzelvorhaben durch die Berücksichtigung lokal-spezifischer Anforderungen und möglicher Synergien aus der Regionalen Entwicklungsstrategie. Zur Umsetzung der Regionalen Entwicklungsstrategie ist neben dem Engagement öffentlicher Stellen in erheblichem Maß auch privates Engagement erforderlich. Durch Sensibilisierung, Mitarbeit in der LAG und Beteiligung der örtlichen Bevölkerung an den Entscheidungsprozessen kann dieses private Entwicklungspotenzial besser erschlossen werden. Entsprechende Kapazitäten in der lokalen Bevölkerung konnten im Zeitraum 2007 bis 2013 fast flächendeckend aufgebaut werden.
Mit der Umsetzung von Vorhaben im Rahmen einer Regionalen Entwicklungsstrategie werden darüber hinaus mehr Innovationen, Vernetzung, Synergien, eine höhere Wertschöpfung und Akzeptanz auf lokaler Ebene gegenüber einer Einzelfallförderung erwartet. Der Mehrwert von LEADER im Vergleich zu Mainstreammaßnahmen besteht damit insbesondere in der Aktivierung endogenen privaten Entwicklungspotenzials. Zur Unterstützung dieses Mehrwertes werden entsprechende finanzielle Rahmenbedingungen festgelegt. So wird die öffentliche Kofinanzierung für alle privaten Antragsteller in LEADER vollständig durch den brandenburgischen Haushalt bereitgestellt.
Die Maßnahme trägt hauptsächlich zu den Zielen des Schwerpunktbereichs 6b (lokale Entwicklung) bei.
Die Verwirklichung der Regionalen Entwicklungsstrategien dient unter Ausschöpfung des endogenen Potenzials und der damit zusammenhängenden höheren Mitwirkung der lokalen Bevölkerung einer bottom-up-geprägten lokalen Entwicklung.
Bei der Umsetzung der Regionalen Entwicklungsstrategien werden auch Beiträge zu anderen Schwerpunktbereichen erbracht. Dies hängt von der spezifischen Ausgestaltung der Regionalen Entwicklungsstrategien ab. Auf Grund der bisherigen Erfahrungen aus der Umsetzung von LEADER in Brandenburg ist zu erwarten, dass vor allem auch Beiträge zum Schwerpunktbereich a der Priorität 6 geleistet werden, indem Investitionen in die Schaffung und Entwicklung nichtlandwirtschaftlicher
Tätigkeiten (Kleingewerbe, Handwerk, gewerbliche Dienstleistungen) unterstützt werden, die zur Gründung und Entwicklung von kleinen Unternehmen und Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen.
Eine Auflistung der LEADER-Regionen inklusive Kontaktinformationen ist hier abrufbar.
Fördergebietseingrenzung
Im Rahmen von LEADER können Vorhaben gefördert werden, wenn diese in der im EPLR definierten Fördergebietskulisse für den ländlichen Raum und in den Gebietskulissen der anerkannten LEADER-Regionen umgesetzt werden. Einen Link zu Details über die einzelnen genehmigten LEADER-Regionen erhalten Sie unter der Rubrik "Weiterführende Informationen".
Zielgruppe
Öffentliche kommunale (insbesondere Gemeinden und Kreise) und öffentlich nicht-kommunale Träger (z. B. anerkannte kirchliche Zusammenschlüsse) sowie private Personen (z. B. natürliche Personen, Personengesellschaften, juristische Personen), öffentliche private Partnerschaften (LAG) als auch (landwirtschaftliche) Unternehmen als Träger.